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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Lontrel 100 (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Corteva Agriscience France S.A.S
|
F-3890 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
9335 | Frankreich | 7900753 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Clopyralid
|
9.84 %
103.1 g/l |
SL Wasserlösliches Konzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F |
Futter- und Zuckerrüben |
Mehrjährige Disteln
|
Aufwandmenge: 1
- 1.2
l/ha Anwendung: Ab ca. 8-Blattstadium der Rüben. |
1, 2, 3 |
N |
Auf und an National- und Kantonsstrassen (gem. ChemRRV) |
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
|
Konzentration: 0.3
% |
1, 4 |
N |
Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV) |
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
Mehrjährige Disteln |
Konzentration: 0.3
% |
1, 4 |
Ö |
Grünfläche |
Ackerkratzdistel
|
Konzentration: 0.3
% Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 5, 6 |
Ö |
Offene Ackerfläche |
Ackerkratzdistel
|
Konzentration: 0.3
% |
1, 6 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Zugabe eines durch die Firma zu bestimmenden Adjuvantes 0.5 % auf der Basis von Rapsöl.
- Nur befallene Teilflächen behandeln.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen.
- Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.
- Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.