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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Betozon WG(Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:14.01.2021)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist:06.01.2021,Aufbrauchsfrist:06.01.2022
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Oxon Italia S.p.A.
|
F-2411 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
5022 | Frankreich | 9500356 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Chloridazon
|
65 % |
WGWasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
G | Rande |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge:2 -4kg/ha |
1, 2, 3, 4 |
F | Futterrübe Zuckerrübe |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge:2 -4kg/ha |
1, 2, 3, 4 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Keine Anwendung auf Moorböden.
- Tiefere Dosierung auf sandigen, schwach humosen Böden; höchste Dosierung auf schweren, humosen Böden.
- SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 2.6 kg des Wirkstoffs Chloridazon pro ha auf der gleichen Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 2Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2) ausbringen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.