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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Folpan 80 WDG (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Adama France SAS
|
F-2058 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
8339 | Frankreich | 9300143 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Folpet
|
80 %
|
WG Wasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
O |
Apfel |
Teilwirkung: Kelchfäule (Botrytis cinerea) |
Konzentration: 0.125
% Aufwandmenge: 2 kg/ha Anwendung: Während der Blüte. |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
O |
Apfel |
Lagerschorf des Apfels
Lentizellenfäulnis des Apfels Schorf des Kernobstes |
Konzentration: 0.125
% Aufwandmenge: 2 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 2, 4, 5, 6 |
O |
Steinobst |
Bitterfäule der Kirsche
Schrotschuss Sprühfleckenkrankheit der Kirsche |
Konzentration: 0.125
% Aufwandmenge: 2 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
1, 2, 4, 5, 6 |
W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
Teilwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea) Nebenwirkung: Rotbrenner |
Konzentration: 0.125
% Aufwandmenge: 2 kg/ha Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. |
2, 5, 6, 7, 8, 9 |
W |
Reben |
Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
|
Konzentration: 0.15
% Aufwandmenge: 1.2 kg/ha Anwendung: Stadium BBCH 07-10 (C-D). |
2, 5, 6, 9, 10 |
W |
Reben |
Weissfäule der Rebe
|
Konzentration: 0.15
% Aufwandmenge: 2.4 kg/ha |
2, 5, 6, 8, 9, 11 |
F |
Hopfen |
Falscher Mehltau des Hopfens
|
Konzentration: 0.25
% Aufwandmenge: 2.25 - 5 kg/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
2, 5, 6, 12, 13 |
Z |
Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) Blumenkulturen und Grünpflanzen Rosen |
Krankheiten durch pathogene Bodenpilze
|
Aufwandmenge: 150
- 300
g/m³ Anwendung: Vorbeugend. |
14, 15 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Spritzen.
- 1-2 Behandlungen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Auch für die Luftapplikation.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift und einer allfälligen Abschwemmung ist eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einzuhalten.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 07-10 (C-D) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).
- Unmittelbar nach Hagelschlag, bis spätestens Mitte August.
- Maximal 5 Behandlungen pro Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Giessen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.