Handelsbezeichnung: Vastimo (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 07.05.2026)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
BASF SE
D-7504
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
8723 Deutschland 007969-60
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Fluxapyroxad
Wirkstoff: Metconazole
6.06 % 62.5 g/l
4.37 % 45 g/l
EC Emulsionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Gerste
Netzfleckenkrankheit der Gerste
Sprenkelnekrosen (PLS+RCC)
Aufwandmenge: 2 l/ha
Anwendung: Stadium 31-51 (BBCH).
1, 2, 3, 4
F Triticale
Weizen
Braunrost
Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum)
Aufwandmenge: 2 l/ha
Anwendung: Stadium 37-61 (BBCH).
1, 2, 3, 4
F Triticale
Echter Mehltau des Getreides
Aufwandmenge: 2 l/ha
Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH).
1, 2, 3, 4
F Weizen
Gelbrost
Aufwandmenge: 2 l/ha
Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH).
1, 2, 3, 4
F Weizen
Halmbruchkrankheit des Getreides
Aufwandmenge: 2 l/ha
Anwendung: Stadium 30-32 (BBCH).
1, 2, 3, 4


Auflagen und Bemerkungen:
  1. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 1 Behandlung pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr.07 (succinate dehydrogenase inhibitors, SDHI).
  2. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  3. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
  4. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.