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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Promalin (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 07.05.2026)
| Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Phytoregulator
|
Sumitomo Chemical Agro Europe SAS
|
D-7491 |
| Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
| 9055 | Deutschland | 008403-00 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Gibberellin
Wirkstoff: 6-benzyladenine |
1.83 %
19 g/l 1.83 % 19 g/l |
SL Wasserlösliches Konzentrat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| O |
Apfel |
Minderung von Fruchtberostung und Wachstumsrissen
|
Aufwandmenge:
0.25
l/ha Anwendung: Nach der Blüte (BBCH 69-72). |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Keine Niederschläge während mindestens 4 Stunden nach der Behandlung.
- Maximal 4 Behandlungen im Abstand von 10 Tagen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Die Behandlung sollte bei hoher Luftfeuchtigkeit und mit einer Mindestwassermenge von 1000 l/ha erfolgen.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- Nicht bei hoher Sonneneinstrahlung anwenden (frühmorgens oder abends anwenden).
- Ab 4. Standjahr.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.