zur Druckversion
Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Tebucur 250 EW (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 17.12.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Helm AG
|
D-7421 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
7442 | Deutschland | 007519-63 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Tebuconazole
|
25.8 %
250 g/l |
EW Emulsion, Öl in Wasser |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F |
Raps |
Sclerotinia-Fäule
|
Aufwandmenge: 1.5
l/ha Anwendung: Stadium 61-65 (BBCH). |
1, 2, 3 |
F |
Raps |
Wurzelhals- und Stengelfäule
|
Aufwandmenge: 1
- 1.5
l/ha Anwendung: Stadium 20-27 oder 30-31 (BBCH). |
2, 3, 4 |
F |
Weizen |
Ährenfusariosen
|
Aufwandmenge: 1
l/ha Anwendung: Stadium 55-69 (BBCH). |
1, 2 |
F |
Weizen |
Braunrost
|
Aufwandmenge: 0.5
- 1
l/ha Anwendung: Stadium 37-61 (BBCH). |
1, 2, 5 |
F |
Weizen |
Echter Mehltau des Getreides
Septoria-Spelzenbräune (S. nodorum) |
Aufwandmenge: 1
l/ha Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH). |
1, 2 |
F |
Weizen |
Gelbrost
|
Aufwandmenge: 0.5
- 1
l/ha Anwendung: Stadium 31-61 (BBCH). Bei Befallsbeginn. |
1, 2, 5 |
F |
Winterroggen |
Braunrost
|
Aufwandmenge: 1
l/ha Anwendung: Bei Befallsbeginn. Stadium 37-61 (BBCH). |
1, 2 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur: entweder im Herbst (niedrige Dosierung) oder im Frühjahr (höhere Dosierung).
- Hohe Dosierung nur bei stark anfälligen Sorten.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.