Handelsbezeichnung: Floramite 240 SC (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.04.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Akarizid
STAR Agro Handels GmbH
D-7161
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
7781 Deutschland 006823-00/004
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Bifenazat
22.6 % 240 g/l
SC Suspensionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
Z Gewächshaus: Zierpflanzen allg.
Gemeine Spinnmilbe
Konzentration: 0.04 %
Aufwandmenge: 40 ml/hl
1, 2, 3, 4


Auflagen und Bemerkungen:
  1. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Pflanzenschutzmittel, welches Bifenazat enthält, nicht mehr als vier Mal pro Jahr ausgebracht werden.
  2. Maximal zwei Behandlungsprogramme. Ein Behandlungsprogramm besteht aus maximal zwei Behandlungen zu je maximal 600 ml/ha in einem Abstand von 7 Tagen. Die Behandlungsprogramme mit mindestens zwei Behandlungen mit Produkten anderer Wirkstoffgruppen abwechseln.
  3. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  4. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • SPo 2 Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
  • SPo 5 Bei der Anwendung in einem geschlossenen Raum (z.B. Gewächshaus) ist der behandelte Raum vor dem Wiederbetreten [gründlich / oder Zeit angeben / bis zur Abtrocknung des Spritzbelages] zu lüften.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.