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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Rubin TT (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.03.2023)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist:30.06.2022,Aufbrauchsfrist:30.06.2023
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Saatbeizmittel
|
BASF SE
|
D-6668 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
8373 | Deutschland | 005907-00 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Pyrimethanil
Wirkstoff: Prochloraz Wirkstoff: Triticonazole |
3.94 %42 g/l 3.62 %38.6 g/l [als Prochloraz-Kupferchlorid-Komplex [3.94%]] 2.35 %25 g/l |
FSMehrphasenkonzentrat zur Saatgutbehandlung oder Suspensionsbeize |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F | Hafer |
Flugbrand des Hafers |
Aufwandmenge:150ml/100 kg Saatgut |
1, 2, 3 |
F | Korn (Dinkel) |
Schneeschimmel Septoria-Keimlingsbefall (S. nodorum) Stinkbrand |
Aufwandmenge:200ml/100 kg Saatgut |
1, 2, 3 |
F | Sommergerste |
Flugbrand der Gerste Gedeckter Brand der Gerste Netzfleckenkrankheit der Gerste Streifenkrankheit der Gerste |
Aufwandmenge:200ml/100 kg Saatgut |
1, 2, 3 |
F | Triticale Winterroggen |
Schneeschimmel |
Aufwandmenge:150ml/100 kg Saatgut |
1, 2, 3 |
F | Weizen |
Flugbrand des Weizens Schneeschimmel Septoria-Keimlingsbefall (S. nodorum) Stinkbrand |
Aufwandmenge:200ml/100 kg Saatgut |
1, 2, 3 |
F | Wintergerste |
Flugbrand der Gerste Gedeckter Brand der Gerste Schneeschimmel Septoria-Keimlingsbefall (S. nodorum) Streifenkrankheit der Gerste |
Aufwandmenge:250ml/100 kg Saatgut |
1, 2, 3 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: - Gebeiztes Saatgut. Nicht einnehmen! Überreste dürfen (auch gewaschen) nicht als Futter oder Lebensmittel verwendet werden. - Die Handelsbezeichnung, Wirkstoff(e), sowie die Sicherheitshinweise des Saatbeizmittels. - Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss das behandelte Saatgut vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das behandelte Saatgut auch am Ende der Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet ist. - Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss verschüttetes Saatgut beseitigt werden.
- Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgender Angabe zu versehen: "Öffnen der Saatgutsäcke und Beladen der Sämaschine nur mit Schutzhandschuhen. Entwicklung und Einatmen von Staub vermeiden."
- Beizen des Saatguts: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen beim Beizvorgang (z.B. geschlossene Systeme) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.