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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Aminopyralid + Fluroxypyr (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 02.11.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Bernbeck LLP
|
D-6335 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
7775 | Deutschland | 025702-00/011 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Fluroxypyr
Wirkstoff: Aminopyralid |
9.8 %
100 g/l [als Fluroxypyr-meptyl (145 g/L, 14.2%)] 2.96 % 30.1 g/l |
ME Mikroemulsion |
Auflagen und Bemerkungen:
- Einzelpflanzenbehandlung.
- Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung.
- Behandlung nur im Frühjahr oder Sommer bis Ende August.
- SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser dieses Pflanzenschutzmittel oder andere Aminopyralid-haltige Pflanzenschutzmittel nicht mehr als 1 mal alle 2 Jahre auf derselben Parzelle anwenden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen.
- Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).
- Behandlung im Sommer nach einem ersten Schnitt auf Wiederaufwuchs (ca. 1 m hoch) vorzugsweise mit Handspritze.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.