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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Fenhexamid 500 (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 05.10.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Bernbeck LLP
|
D-6239 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
6832 | Deutschland | 007362-00/015 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Fenhexamid
|
50 %
|
WG Wasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
B |
Erdbeere |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration: 0.15
% Aufwandmenge: 1.5 kg/ha Wartefrist: 3 Tage |
1, 2 |
B |
Heidelbeere Rote Johannisbeere Schwarze Johannisbeere Stachelbeere |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration: 0.15
% Aufwandmenge: 1.5 kg/ha Wartefrist: 1 Woche(n) |
3, 4, 5 |
B |
Mini-Kiwi |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration: 0.15
% Wartefrist: 1 Woche(n) |
3, 6, 7 |
B |
Rubus Arten |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration: 0.15
% Aufwandmenge: 1.5 kg/ha Wartefrist: 1 Woche(n) |
3, 5, 8, 9 |
B |
Schwarzer Holunder |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration: 0.15
% Wartefrist: 2 Woche(n) |
3, 6 |
O |
Aprikose Kirsche Zwetschge / Pflaume |
Blüten- und Zweigdürre
Fruchtmonilia |
Konzentration: 0.1
% Aufwandmenge: 1.6 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
3, 6, 10, 11 |
O |
Pfirsich / Nektarine |
Fruchtmonilia
|
Konzentration: 0.1
% Aufwandmenge: 1.6 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
3, 6, 10, 11 |
W |
Reben |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration: 0.125
% Aufwandmenge: 1.5 kg/ha |
5, 12, 13, 14, 15 |
G |
Aubergine Paprika |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration: 0.15
% Wartefrist: 3 Tage |
5, 7, 16 |
G |
Baby-Leaf (Asteraceae) |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Aufwandmenge: 1.5
kg/ha Wartefrist: 3 Tage |
17 |
G |
Buschbohne |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Aufwandmenge: 1.5
kg/ha Wartefrist: 3 Tage |
16 |
G |
Cima di Rapa Kresse Rucola |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Aufwandmenge: 1.5
kg/ha Wartefrist: 3 Tage |
7, 16 |
G |
Gurken |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration: 0.15
% Aufwandmenge: 1.5 kg/ha Wartefrist: 3 Tage |
5, 16 |
G |
Küchenkräuter |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Aufwandmenge: 1.5
kg/ha Wartefrist: 3 Tage |
7, 16 |
G |
Kürbisse mit geniessbarer Schale |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Aufwandmenge: 1.5
kg/ha Wartefrist: 3 Tage |
7, 16 |
G |
Nüsslisalat Salate (Asteraceae) |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Aufwandmenge: 1.5
kg/ha Wartefrist: 3 Tage |
17 |
G |
Stangenbohne |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Aufwandmenge: 1.5
kg/ha Wartefrist: 3 Tage |
5, 16 |
G |
Tomaten |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration: 0.15
% Wartefrist: 3 Tage |
5 |
Z |
Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration: 0.15
% |
3, 6 |
Z |
Blumenkulturen und Grünpflanzen Rosen |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration: 0.15
% |
1, 5 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "50 - 90% der Blütenstände mit sichtbaren Früchten" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- In Obstbaukulturen ohne Regenabdeckung beträgt die Wartefrist 10 Tage.
- Letzte Behandlung bei Beginn des Farbumschlags, jedoch spätestens Mitte August.
- Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Behandlung der Traubenzone sowie eine Referenzbrühmenge von 1200 l/ha (Berechnungsgrundlage).
- Nur in Ertragsreben.
- Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.