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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Etofenprox (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.09.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Insektizid
|
Bernbeck LLP
|
D-6169 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
9569 | Deutschland | 004634-00/015 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Etofenprox
|
30.1 %
288 g/l |
EC Emulsionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
G |
Kopfkohle |
Erdflöhe
Eulenraupen (blattfressend) Kohlschabe Weisslinge |
Aufwandmenge: 0.3
l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: Ab Befallsbeginn. |
1, 2, 3, 4 |
F |
Raps |
Kohlschotengallmücke
Kohlschotenrüssler Rapsglanzkäfer |
Aufwandmenge: 0.2
l/ha Wartefrist: 6 Woche(n) Anwendung: Bis Ende Entwicklung der Blütenknospen (BBCH 59). |
1, 2, 3, 5 |
F |
Raps |
Rapsblattwespe
Rapserdfloh |
Aufwandmenge: 0.2
l/ha Anwendung: Im Herbst. |
1, 2, 3, 5 |
F |
Raps |
Rapsstengelrüssler
|
Aufwandmenge: 0.2
l/ha Wartefrist: 6 Woche(n) Anwendung: Stadium 31-53 (BBCH). |
1, 2, 3, 5 |
Auflagen und Bemerkungen:
- SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nur ausserhalb des Bienenfluges am Abend mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen. Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von mindestens 2 Wochen.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 8 Bienengefährlich
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.