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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Kantik(Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:09.06.2023)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist:30.06.2022,Aufbrauchsfrist:30.06.2023
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
ADAMA Deutschland GmbH
|
D-6101 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
7832 | Deutschland | 006798-00 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Prochloraz
Wirkstoff: Fenpropidin Wirkstoff: Tebuconazole |
19.2 %200 g/l 14.4 %150 g/l 9.6 %100 g/l |
ECEmulsionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F | Gerste |
Echter Mehltau des Getreides Netzfleckenkrankheit der Gerste Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit Zwergrost der Gerste Teilwirkung: Sprenkelnekrosen (PLS+RCC) |
Aufwandmenge:1.5l/ha Anwendung:Stadium 31-51 (BBCH). |
1, 2, 3, 4 |
F | Triticale |
Braunrost Echter Mehltau des Getreides Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum) |
Aufwandmenge:1.5l/ha Anwendung:Stadium 31-61 (BBCH). |
1, 3, 4 |
F | Weizen |
Braunrost Echter Mehltau des Getreides Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum) |
Aufwandmenge:1.5l/ha Anwendung:Stadium 31-61 (BBCH). |
1, 3, 4 |
F | Winterroggen |
Braunrost Echter Mehltau des Getreides Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit |
Aufwandmenge:1.5l/ha Anwendung:Stadium 31-61 (BBCH). |
1, 3, 4 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- PLS+RCC = Physiological Leaf Spots und Ramularia collo-cygni.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.