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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Luna Sensation (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 07.05.2026)
| Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Fungizid
|
Bayer CropScience
|
D-5620 |
| Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
| 8156 | Deutschland | 007214-00 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Trifloxystrobin
Wirkstoff: Fluopyram |
21.37 %
250 g/l 21.37 % 250 g/l |
SC Suspensionskonzentrat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| B |
Brombeere |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Rutenkrankheiten der Brombeere |
Konzentration:
0.08
% Aufwandmenge: 0.8 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 |
| B |
Erdbeere |
Anthraknose der Erdbeere
Blattfleckenkrankheiten der Erdbeere Echter Mehltau der Erdbeere Graufäule (Botrytis cinerea) Lederfäule der Erdbeeren Teilwirkung: Blattflecken und Fruchtfäule der Erdbeere |
Konzentration:
0.08
% Aufwandmenge: 0.8 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: Während der Blüte. |
1, 2, 4, 5, 8, 9 |
| B |
Himbeere |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Rost der Himbeere Rutenkrankheiten der Himbeere |
Konzentration:
0.08
% Aufwandmenge: 0.8 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
1, 2, 4, 5, 6, 7, 10 |
| G |
Bohnen Erbsen |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule |
Aufwandmenge:
0.8
l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: Stadium 59-79 (BBCH). |
4, 5, 11, 12, 13 |
| G |
Freiland: Cima di Rapa Freiland: Kresse Freiland: Nüsslisalat Freiland: Rucola |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule |
Aufwandmenge:
0.8
l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: Stadium 40-49 (BBCH). |
2, 4, 5, 12, 14, 15 |
| G |
Gewächshaus: Cima di Rapa Gewächshaus: Kresse Gewächshaus: Nüsslisalat Gewächshaus: Rucola |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule |
Aufwandmenge:
0.8
l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Stadium 20-45 (BBCH). |
5, 12, 14, 15 |
| G |
Karotten |
Alternaria-Möhrenschwärze
|
Aufwandmenge:
0.5
l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: Stadium 40-49 (BBCH). |
2, 11, 12, 16, 17 |
| G |
Gewächshaus: Lactuca-Salate |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule |
Aufwandmenge:
0.8
l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Stadium 20-45 (BBCH). |
12, 14, 16, 18 |
| G |
Gewächshaus: Lactuca-Salate |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule |
Aufwandmenge:
0.6
l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Stadium 20-45 (BBCH). |
12, 14, 16 |
| G |
Freiland: Salate (Asteraceae) |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule |
Aufwandmenge:
0.8
l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: Stadium 40-49 (BBCH). |
2, 4, 5, 12, 14 |
| G |
Spargel |
Blattschwärze der Spargel
Graufäule (Botrytis cinerea) |
Aufwandmenge:
0.8
l/ha Anwendung: Stadium 49-95 (BBCH). |
4, 7, 12, 16, 19 |
| O |
Kirsche |
Bitterfäule der Kirsche
Fruchtmonilia |
Konzentration:
0.035
% Aufwandmenge: 0.56 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: Stadium 71-85 (BBCH). |
1, 5, 6, 13, 20, 21, 22, 23 |
| O |
Zwetschge / Pflaume |
Fruchtmonilia
|
Konzentration:
0.035
% Aufwandmenge: 0.56 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Stadium 71-85 (BBCH). |
1, 5, 6, 13, 20, 21, 22, 23 |
| F |
Eiweisserbse |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule |
Aufwandmenge:
0.8
l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: Stadium 59-79 (BBCH). |
4, 11, 12, 13, 16 |
| F |
Tabak |
Sclerotinia-Fäule
|
Aufwandmenge:
0.8
l/ha |
4, 11, 12, 13, 16 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
- Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
- Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
- SPe 1 - Zum Schutz des Grundwassers maximal 2 Anwendungen mit Trifloxystrobin-haltigen Produkten pro Kultur und Jahr.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 3 Punkte reduziert werden.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Produkt, welches einen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe der SDHI oder QoI enthält, nicht mehr als 3 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser maximal 3 Anwendungen pro Parzelle und Jahr mit einem Trifloxystrobin-haltigen Produkt, davon maximal 1 Anwendung im Herbst.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.