Handelsbezeichnung: Concert SX (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2025)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG
D-5307
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
9030 Deutschland 005984-00
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Thifensulfuron-methyl
Wirkstoff: Metsulfuron-methyl
40 %
4 %
SG Wasserlösliches Granulat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Freiland: Emmer
Freiland: Hartweizen
Freiland: Korn (Dinkel)
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 100 g/ha
Anwendung: Frühjahr, Nachauflauf.
1, 2, 3, 4, 5, 6
F Freiland: Lein
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 100 g/ha
Anwendung: Nachauflauf.
1, 3, 4, 7, 8


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Spe1 - Zum Schutz von Grundwasser Thifensulfuron-methyl-haltige Pflanzenschutzmittel nach einer Anwendung in Getreide nur alle 3 Jahre auf derselben Parzelle einsetzen.
  2. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 3 Punkte reduziert werden.
  3. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  4. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  5. Behandlung von im Frühling gesäten Kulturen.
  6. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
  7. Splitbehandlung: 2 x 50 g/ha.
  8. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.