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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Fazor(Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.03.2023)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist:15.03.2022,Aufbrauchsfrist:15.03.2023
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Regulator für die Pflanzenentwicklung
|
Chemtura Europe GmbH
|
D-4984 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
8151 | Deutschland | 006865-00 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Maleinsäurehydrazid
|
60 % [entspricht 80.4% des Maleinsäurehydrazid-kaliumsalzes] |
SGWasserlösliches Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
G | Freiland: Gemüsezwiebel Freiland: Knoblauch Freiland: Schalotten Freiland: Speisezwiebel |
Keimhemmung |
Aufwandmenge:3.5 -4kg/ha Wartefrist:2Woche(n) Anwendung:Ab Beginn des Knickens der Schlotten (10% der Pflanzen geknickt) bis spätestens 30% der Pflanzen geknickt sind. Spätestens 2 Wochen vor dem Roden der Zwiebeln. |
1, 2, 3, 4 |
F | Kartoffeln |
Keimhemmung |
Aufwandmenge:5kg/ha Anwendung:Späteste Anwendung: 21 Tage vor der Ernte. |
1, 2, 5 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Nicht bei Temperaturen über 25°C anwenden.
- Keine Niederschläge während mindestens 24 Stunden nach der Behandlung.
- Veränderungen des Geschmacks von behandelten Zwiebeln sind nicht auszuschliessen.
- Keine Anwendung in der Produktion von Steckzwiebeln.
- Knollengrösse: mindestens 25 mm.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.