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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Delan WG (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
BASF AG
|
D-3605 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
7221 | Deutschland | 004424-00 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Dithianon
|
70 %
|
WG Wasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
B |
Brombeere |
Roste der Brombeere
Rutenkrankheiten der Brombeere |
Konzentration: 0.07
% Aufwandmenge: 0.7 kg/ha Wartefrist: 14 Tage Anwendung: Bei Infektionsgefahr. |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 |
B |
Himbeere |
Rost der Himbeere
Rutenkrankheiten der Himbeere |
Konzentration: 0.07
% Aufwandmenge: 0.7 kg/ha Wartefrist: 14 Tage Anwendung: Bei Infektionsgefahr. |
1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 |
B |
Rote Johannisbeere Schwarze Johannisbeere |
Mondscheinigkeit
|
Konzentration: 0.05
% Aufwandmenge: 0.5 kg/ha Anwendung: Vom Austrieb bis zur Blüte. |
5, 6, 10, 13, 14 |
B |
Freiland: Rote Johannisbeere Freiland: Schwarze Johannisbeere |
Roste der Ribes-Arten
|
Konzentration: 0.07
% Aufwandmenge: 0.7 kg/ha Wartefrist: 14 Tage Anwendung: Ab Stadium BBCH 69. |
2, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 14, 15 |
B |
Freiland: Stachelbeere |
Blattfallkrankheit der Ribes-Arten
|
Konzentration: 0.07
% Aufwandmenge: 0.7 kg/ha Wartefrist: 14 Tage Anwendung: Ab Stadium BBCH 69. |
2, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 14, 15 |
O |
Kernobst |
Schorf des Kernobstes
|
Konzentration: 0.05
% Aufwandmenge: 0.8 kg/ha Anwendung: Ab Austrieb bis Ende Juni. |
2, 5, 6, 10, 16, 17 |
O |
Kirsche |
Bitterfäule der Kirsche
Schrotschuss Sprühfleckenkrankheit der Kirsche |
Konzentration: 0.05
% Aufwandmenge: 0.8 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
2, 5, 6, 9, 10, 16 |
O |
Pfirsich / Nektarine |
Kräuselkrankheit des Pfirsichs
|
Konzentration: 0.03
% Aufwandmenge: 0.5 kg/ha Wartefrist: 28 Tage Anwendung: Stadium 10-31 (BBCH). |
2, 5, 6, 8, 9, 10, 16, 18 |
O |
Pfirsich / Nektarine |
Schorf des Pfirsichs
|
Konzentration: 0.03
% Aufwandmenge: 0.5 kg/ha Wartefrist: 28 Tage |
2, 5, 6, 8, 9, 10, 16, 19 |
O |
Pfirsich / Nektarine |
Schrotschuss
|
Konzentration: 0.04
% Aufwandmenge: 0.7 kg/ha Wartefrist: 28 Tage |
2, 5, 6, 8, 9, 10, 16, 19 |
O |
Zwetschge / Pflaume |
Narren- oder Taschenkrankheit der Zwetschge
|
Konzentration: 0.05
% Aufwandmenge: 0.8 kg/ha Anwendung: Einmalige Behandlung von Knospenaufbruch bis Blühbeginn. |
2, 5, 6, 9, 10, 16 |
O |
Zwetschge / Pflaume |
Rost der Zwetschge
|
Konzentration: 0.05
% Aufwandmenge: 0.8 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
2, 5, 6, 9, 10, 16 |
W |
Reben |
Falscher Mehltau der Rebe
|
Konzentration: 0.05
% Aufwandmenge: 0.8 kg/ha Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. |
5, 6, 10, 13, 20, 21, 22 |
W |
Reben |
Rotbrenner
|
Konzentration: 0.075
% Aufwandmenge: 0.6 kg/ha Anwendung: Bis BBCH 55 (Stadium G) |
5, 6, 10, 13, 21, 22, 23 |
W |
Reben |
Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
|
Konzentration: 0.075
% Aufwandmenge: 0.6 kg/ha Anwendung: BBCH 7-10 (Stadium C-D) |
5, 6, 10, 13, 21, 22, 24 |
F |
Hopfen |
Falscher Mehltau des Hopfens
|
Konzentration: 0.05
% Wartefrist: 2 Woche(n) |
2, 5, 6, 10 |
Z |
Azaleen |
Ohrläppchenkrankheit der Azaleen
|
Konzentration: 0.05
% |
5, 6, 10, 13 |
Z |
Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) |
Blattfleckenpilze
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen Rostpilze der Zierpflanzen |
Konzentration: 0.05
% |
2, 5, 6, 10 |
Z |
Blumenkulturen und Grünpflanzen |
Blattfleckenpilze
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen Rostpilze der Zierpflanzen |
Konzentration: 0.05
% |
5, 6, 10, 13 |
Z |
Rosen |
Blattfleckenpilze
Falscher Mehltau der Rosen Rost der Rose Sternrusstau der Rosen |
Konzentration: 0.05
% |
5, 6, 10, 13 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Bei Anwendung im Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- Nach Abschluss der Behandlungszeit: Gewächshaus vor dem Wiederbetreten gründlich lüften.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- Pro Parzelle und Jahr insgesamt nicht mehr als 1680 g des Wirkstoffs Dithianon pro Hektar anwenden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
- Brühemenge: 230 - 600 l/ha.
- Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "50 - 90% der Blütenstände mit sichtbaren Früchten" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Behandlungen nach der Blüte: Pro Parzelle und Jahr insgesamt nicht mehr als 3400 g des Wirkstoffs Dithianon pro Hektar anwenden.
- Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
- Keine Behandlung von Tafeltrauben.
- Maximal 8 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit einem Produkt, das den Wirkstoff Dithianon enthält.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 55 (G) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 07-10 (C-D) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.