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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Silvanet(Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.09.2023)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Dow Agrosciences B.V.
|
B-5999 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
8422 | Belgien | 8629P/B |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Triclopyr
Wirkstoff: Fluroxypyr |
5.9 %60 g/l [als 8.2 % Triclopyr-triethylammonium (83.7 g/l)] 2 %20 g/l [als 2.8 % Fluroxypyr-meptyl (28.8 g/l)] |
MEMikroemulsion |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F | Wiesen und Weiden |
Brombeersträucher Grosse Brennnessel Mehrjährige Disteln Rumex-Arten Sträucher |
Konzentration:2 % Wartefrist:3Woche(n) Anwendung:Spritzapplikation. |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
F | Wiesen und Weiden |
Strunkbehandlung gegen Stockausschläge |
Konzentration:30 % Wartefrist:3Woche(n) Anwendung:Bestreichen/Tränken der frischen Schnittstellen vorwiegend im Herbst. |
1, 2, 3, 4, 5, 7 |
Z | Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) |
Strunkbehandlung gegen Stockausschläge |
Konzentration:30 % Anwendung:Bestreichen/Tränken der frischen Schnittstellen vorwiegend im Herbst. |
1, 2, 3, 4, 7 |
Z | Zier- und Sportrasen |
Brombeersträucher Grosse Brennnessel Mehrjährige Disteln Stumpfblättriger Ampfer (Blacken) |
Konzentration:2 % Anwendung:Spritzapplikation. |
1, 2, 3, 4, 6 |
N | Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV) |
Brombeersträucher Grosse Brennnessel Mehrjährige Disteln |
Konzentration:2 % Anwendung:Spritzapplikation. |
1, 2, 3, 4, 6, 8 |
N | Brachland |
Ackerkratzdistel Brombeersträucher Grosse Brennnessel Sträucher |
Konzentration:2 % Anwendung:Spritzapplikation. |
1, 2, 3, 4, 6 |
N | Humusdeponie |
Brombeersträucher Grosse Brennnessel Mehrjährige Disteln Stumpfblättriger Ampfer (Blacken) |
Konzentration:2 % Anwendung:Spritzapplikation. |
1, 2, 3, 4, 6 |
Ö | Grünfläche |
Ackerkratzdistel Brombeersträucher Stumpfblättriger Ampfer (Blacken) |
Konzentration:2 % Wartefrist:3Woche(n) Anwendung:Spritzapplikation. |
1, 2, 4, 5, 6, 9 |
Ö | Offene Ackerfläche |
Ackerkratzdistel Stumpfblättriger Ampfer (Blacken) |
Konzentration:2 % Anwendung:Spritzapplikation. |
1, 2, 4, 6, 9 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Vorsicht: Schäden an Nutz- und Zierpflanzen möglich! Genügend seitlichen Abstand von deren Wurzelbereich einhalten (Abstand abhängig von Bodenart und Geländeneigung).
- Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
- Einzelpflanzenbehandlung.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von mindestens 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Ausnahmen sind in den Weisungen der Zulassungsstelle festgelegt.
- Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen.
- Ansetzen der Streichlösung: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Streichlösung: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen.
- Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 2Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.