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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Basamid (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Desinfektionsmittel
Nematizid Fungizid Herbizid |
Kanesho Soil Treatment SPRL/BVBA
|
B-5440 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
2489 | Belgien | 5675P/B |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Dazomet (DMTT)
|
96.5 %
|
GR Granulat |
Auflagen und Bemerkungen:
- Bei allen Anwendungen soll eine Einarbeitungstiefe von 20 cm eingehalten werden.
- Befüllen der Maschine mit Granulat: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (BP3) tragen. Ausbringen und Einarbeiten des Granulats, Abdecken und Entfernen der Folie, erste Bodenbearbeitung: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (BP3).
- Bei Nachfolgearbeiten im Gewächshaus: Während der Einwirkzeit sicherstellen, dass niemand den Raum ohne vorgeschriebene Schutzausrüstung betritt. Betreten der behandelten Räume während der Einwirkzeit: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (B) tragen. Nach Abschluss der Einwirkzeit Gewächshaus vor dem Wiederbetreten gründlich lüften.
- Karenzfrist zwischen Behandlung und Pflanzung bzw. Behandlung und Aussaat sowie Vorsichtsmassnahmen gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin beachten.
- Tiefere Dosierung auf sandigen, schwach humosen Böden; höhere Dosierung auf schweren, schwach humosen Böden.
- Anzucht von Jungpflanzen und Saatbeet-Behandlung.
- Keine Kompostbehandlung.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von mindestens 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Ausnahmen sind in den Weisungen der Zulassungsstelle festgelegt.
- Behandelte Flächen im Freiland nach der Behandlung bis zur ersten Bodenbearbeitung mit einer Plastikfolie abdecken.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 1 Zum Schutz von Bodenorganismen dieses Pflanzenschutzmittel oder andere Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Dazomet (DMTT) enthalten, nicht mehr als 1 mal alle 3 Jahre auf derselben Parzelle anwenden.
- SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.