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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Fury 100 EW(Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:14.01.2021)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Insektizid
|
FMC Europe NV
|
B-5187 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
6979 | Belgien | 8476P/B |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: zeta-Cypermethrin
|
9.6 %100 g/l |
EWEmulsion, Öl in Wasser |
Auflagen und Bemerkungen:
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen des BLW an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nur ausserhalb des Bienenfluges am Abend mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen. Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen des BLW an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- Behandlungen nur während dem Flug (gemäss kritischer Fangzahl) im Abstand von mindestens 7 Tagen.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Pflanzenschutzmittel, welches ein Pyrethroid enthält, nicht mehr als 1 mal pro Kultur ausgebracht werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 8Bienengefährlich
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.