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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Kanemite SC(Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.02.2023)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist:15.03.2022,Aufbrauchsfrist:15.03.2023
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Akarizid
|
Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG
|
A-5598 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
7394 | Österreich | 3129/0 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Acequinocyl
|
15.8 %164 g/l |
SCSuspensionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
B | Rubus Arten |
Gallmilben Spinnmilben |
Konzentration:0.125 % Aufwandmenge:1.25l/ha Anwendung:Nach der Ernte. |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
O | Kernobst |
Spinnmilben |
Konzentration:0.1125 % Aufwandmenge:1.8l/ha Wartefrist:3Woche(n) Anwendung:Ab Nachblüte (BBCH 69). |
1, 2, 4, 5, 7, 8 |
O | Kernobst |
Spinnmilben |
Konzentration:0.1125 % Aufwandmenge:1.8l/ha Wartefrist:3Woche(n) Anwendung:Ab Nachblüte (BBCH 69). |
1, 2, 7, 8 |
G | Gewächshaus: Aubergine Gewächshaus: Gurken Gewächshaus: Tomaten |
Spinnmilben |
Konzentration:0.1 % Wartefrist:3Tage |
9, 10 |
G | Gewächshaus: Aubergine Gewächshaus: Gurken Gewächshaus: Tomaten |
Spinnmilben |
Konzentration:0.1 % Wartefrist:3Tage |
3, 4, 5, 9, 10 |
Z | Gewächshaus: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) Gewächshaus: Blumenkulturen und Grünpflanzen Gewächshaus: Rosen |
Spinnmilben |
Konzentration:0.125 % |
3, 4, 5, 11 |
Z | Gewächshaus: Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) Gewächshaus: Blumenkulturen und Grünpflanzen Gewächshaus: Rosen |
Spinnmilben |
Konzentration:0.125 % |
11 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Bei Anwendung im Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Nur in Obstanlagen gemäss Art. 22 der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (SR 910.91, LBV).
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- Maximale Aufwandmenge: 1.25 l/ha.
- Maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.