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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Flint max (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 17.12.2024)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
STAR Agro Handels GmbH
|
A-5589 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
7760 | Österreich | 2980-1 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Tebuconazole
Wirkstoff: Trifloxystrobin |
50 %
25 % |
WG Wasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
G |
Gewächshaus: Aubergine |
Echter Mehltau der Solanaceae
|
Konzentration: 0.03
% Wartefrist: 3 Tage |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
G |
Blumenkohle |
Alternaria-Kohlschwärze
Echter Mehltau der Kreuzblütler Ringflecken des Kohls Weisser Rost Weissfleckigkeit des Kohls |
Aufwandmenge: 0.4
kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Bei Befallsbeginn. |
1, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 |
G |
Chicorée |
Alternaria spp.
Echter Mehltau der Asteraceen Rostpilze auf Salate (Asteraceae) und Chicorée |
Aufwandmenge: 0.4
kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11 |
G |
Cima di Rapa |
Alternaria-Kohlschwärze
|
Aufwandmenge: 0.4
kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Bei Befallsbeginn. |
1, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 |
G |
Freiland: Einlegegurken Freiland: Kürbisse mit geniessbarer Schale Freiland: Melonen Freiland: Ölkürbisse Freiland: Speisekürbisse (ungeniessbare Schale) Freiland: Wassermelonen |
Echter Mehltau der Kürbisgewächse
Gummistengelkrankheit |
Aufwandmenge: 0.3
kg/ha Wartefrist: 3 Tage |
3, 4, 5, 6, 7, 10 |
G |
Gewächshaus: Gurken |
Echter Mehltau der Kürbisgewächse
Gummistengelkrankheit |
Konzentration: 0.03
% Aufwandmenge: 0.3 kg/ha Wartefrist: 3 Tage |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
G |
Karotten |
Alternaria-Möhrenschwärze
Echter Mehltau der Möhre Sclerotinia-Fäule |
Aufwandmenge: 0.3
kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Bei Befallsbeginn. |
1, 3, 4, 5, 6, 7, 10 |
G |
Kopfkohle Rosenkohl |
Alternaria-Kohlschwärze
Echter Mehltau der Kreuzblütler Ringflecken des Kohls Weisser Rost Weissfleckigkeit des Kohls |
Aufwandmenge: 0.4
kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Bei Befallsbeginn. |
1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11 |
G |
Lauch |
Alternaria-Purpurfleckenkrankheit
Rost auf Zwiebel-Arten Teilwirkung: Blattfleckenkrankheit des Lauches Papierfleckenkrankheit des Lauchs |
Aufwandmenge: 0.4
kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Bei Befallsbeginn. |
3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 12 |
G |
Gewächshaus: Paprika |
Echter Mehltau der Solanaceae
|
Konzentration: 0.02
% Wartefrist: 3 Tage |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
G |
Pastinake |
Alternaria-Möhrenschwärze
Echter Mehltau der Möhre Sclerotinia-Fäule |
Aufwandmenge: 0.3
kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Ab Befallsbeginn. |
4, 5, 7, 9, 10, 13 |
G |
Schwarzwurzel |
Echter Mehltau der Asteraceen
Weisser Rost |
Aufwandmenge: 0.4
kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Ab Befallsbeginn. |
4, 5, 6, 7, 8, 9, 13, 14 |
G |
Spargel |
Blattschwärze der Spargel
Spargelrost |
Aufwandmenge: 0.4
kg/ha Anwendung: Jung- und Ertragsanlagen (nach dem Stechen). |
4, 5, 6, 7, 14, 15, 16 |
G |
Gewächshaus: Tomaten |
Echter Mehltau der Solanaceae
|
Konzentration: 0.03
% Wartefrist: 3 Tage |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Bei Anwendung im Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das den Wirkstoff Tebuconazole enthält.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Information, damit Dritte die Parzelle nicht betreten.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das den Wirkstoff Tebuconazole enthält.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
- SPe 1 - Zum Schutz des Grundwassers maximal 2 Anwendungen mit Trifloxystrobin-haltigen Produkten pro Kultur und Jahr.
- SPe 1 - Zum Schutz des Grundwassers maximal 1 Anwendung mit einem Trifloxystrobin-haltigen Produkt pro Kultur und Jahr.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das den Wirkstoff Tebuconazole enthält.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.