Handelsbezeichnung: Boxer (Parallelimport)

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.04.2024)

Produktkategorie: Ausl. Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
Syngenta Agro GmbH
A-3618
Packungsbeilagenummer: Herkunftsland: Ausl. Zulassungsnummer:
7105 Österreich 2525-0
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Prosulfocarb
78.4 % 800 g/l
EC Emulsionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
G Freiland: Basilikum
Freiland: Bohnenkraut
Freiland: Dill
Freiland: Estragon
Freiland: Kerbel
Freiland: Koriander
Freiland: Kümmel
Freiland: Liebstöckel
Freiland: Lorbeer
Freiland: Majoran
Freiland: Melisse
Freiland: Minze
Freiland: Oregano
Freiland: Rosmarin
Freiland: Salbei
Freiland: Schnittlauch
Freiland: Süssdolde
Freiland: Thymian
Freiland: Ysop
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 2.5 - 3 l/ha
Wartefrist: 75 Tage
Anwendung: Vorauflauf.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8
G Karotten
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 5 l/ha
Wartefrist: 90 Tage
Anwendung: Nachauflauf, Stadium 12-13.
1, 2, 3, 4, 5, 7
G Knoblauch
Schalotten
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wartefrist: 60 Tage
Anwendung: Nachauflauf, Stadium 11-13 (BBCH).
1, 2, 4, 5, 6, 7, 9
G Freiland: Knollensellerie
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 5 l/ha
Wartefrist: 100 Tage
Anwendung: 7 Tage nach dem Pflanzen.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10
G Freiland: Lauch [gepflanzt]
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wartefrist: 80 Tage
Anwendung: Bis 7 Tage nach der Pflanzung.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
G Freiland: Lauch [gesät]
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wartefrist: 80 Tage
Anwendung: Nachauflauf, Stadium 11-13 (BBCH).
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
G Freiland: Meerrettich
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 3 l/ha
Wartefrist: 80 Tage
Anwendung: Vorauflauf (BBCH 01-08) oder Nachauflauf (BBCH 12-14).
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
G Freiland: Schnittlauch
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 5 l/ha
Anwendung: 10-14 Tage nach der Pflanzung. Nachauflauf, ab Stadium 19 (BBCH).
1, 2, 4, 5, 6, 7, 11
G Freiland: Schwarzwurzel
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 4 l/ha
Wartefrist: 80 Tage
Anwendung: Stadium 12-14 (BBCH).
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12
G Freiland: Stangensellerie
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 5 l/ha
Wartefrist: 60 Tage
Anwendung: 7 Tage nach dem Pflanzen.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10
G Freiland: Wurzelpetersilie
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 3 l/ha
Wartefrist: 80 Tage
Anwendung: Vorauflauf (BBCH 01-08) oder Nachauflauf (BBCH 12-14).
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 13
G Zwiebeln
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 4 l/ha
Anwendung: Nachauflauf, Stadium 11-13 (BBCH).
1, 2, 4, 5, 7
F Gerste
Roggen
Weizen
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 2.5 - 5 l/ha
Anwendung: Herbst, Frühjahr; Vorauflauf, früher Nachauflauf.
2, 4, 5, 7, 14, 15
F Kartoffeln
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 3 - 4.5 l/ha
Anwendung: Nachauflauf, bis 5 cm Staudenhöhe.
1, 2, 4, 5, 7, 16, 17, 18
F Kartoffeln
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 3 - 5 l/ha
Anwendung: Vorauflauf.
2, 4, 5, 7
F Korn (Dinkel)
Triticale
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 2.5 - 5 l/ha
Anwendung: Herbst, Frühjahr; Vorauflauf, früher Nachauflauf.
2, 4, 5, 7, 14
F Lupinen
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 5 l/ha
Anwendung: Vorauflauf, bis 5 Tage nach der Saat.
1, 2, 4, 5, 6, 7


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Nachbau anderer Kulturen: 16 Wochen Wartefrist.
  2. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
  3. Phytotoxschäden bei empfindlichen Arten oder Sorten möglich; vor allgemeiner Anwendung Versuchspritzung durchführen.
  4. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  5. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  6. Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
  7. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
  8. Für Blattnutzung (Verzehr der Blätter).
  9. Der Anwender ist über die Gefahr von vorübergehenden Kulturschäden zu informieren.
  10. Splitbehandlung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin (max. 3 l/ha je Split, angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
  11. Bewilligt nur für die Bulbenanzucht. Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden.
  12. Splitbehandlungen möglich. Splitbehandlung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
  13. Für Wurzelnutzung (Verzehr der Wurzeln).
  14. Niedrige Aufwandmenge nur in Tankmischung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin.
  15. Behandlung von im Herbst gesäten Kulturen.
  16. Nur bei Speise- und Futterkartoffeln, nicht bei Früh- und Saatkartoffeln anwenden.
  17. Die Sortenempfindlichkeit des Mischungspartners ist zu beachten.
  18. In Tankmischung mit 0.5 kg/ha Metribuzin (70% WG) oder 0.5 l/ha Metribuzin (600 SC).


Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..

Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.