zur Druckversion
Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Winner (Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 08.11.2025)
| Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Fungizid
|
ISK Biosciences Europe N.V.
|
A-3110 |
| Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
| 7952 | Österreich | 2528-0 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Fluazinam
|
39.06 %
500 g/l |
SC Suspensionskonzentrat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| Z |
Blumenkulturen und Grünpflanzen |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration:
0.04
% |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
| G |
Zwiebeln |
Alternaria-Purpurfleckenkrankheit
Falscher Mehltau der Zwiebel Rost auf Zwiebel-Arten Samtfleckenkrankheit der Zwiebelgewächse Teilwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea) |
Aufwandmenge:
0.5
l/ha Wartefrist: 7 Tage |
2, 6, 7, 8, 9 |
| W |
Reben |
Echter Mehltau der Rebe
Falscher Mehltau der Rebe Rotbrenner Schwarzfleckenkrankheit der Rebe Nebenwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea) |
Konzentration:
0.1
% Aufwandmenge: 1.2 l/ha Anwendung: Vom Austrieb bis zum Abblühen. |
3, 5, 6, 10, 11, 12, 13, 14 |
| F |
Kartoffeln |
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit
Kraut- und Knollenfäule |
Aufwandmenge:
0.4
l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
2, 8, 9, 15, 16, 17 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Nur für Topf- und Containerpflanzen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 3 Punkte reduziert werden.
- Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 4 Punkte reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Keine Behandlung mit Hand- oder Rückenspritze.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 61-69 (I) und eine Referenzbrühmenge von 1'200 l/ha (Berechnungsgrundlage). Die Brühemenge muss an das Entwicklungsstadium der Kultur angepasst werden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Keine Behandlung von Tafeltrauben.
- Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
- Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
- Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
- Bei Frühkartoffeln 1 Woche Wartefrist.
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.