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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Defi(Parallelimport)
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:02.12.2023)
Produktkategorie: | Ausl. Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
TBH Agrochemie GmbH
|
A-2249 |
Packungsbeilagenummer: | Herkunftsland: | Ausl. Zulassungsnummer: |
7105 | Österreich | 2525-1 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: Prosulfocarb
|
78.4 %800 g/l |
ECEmulsionskonzentrat |
Auflagen und Bemerkungen:
- Nachbau anderer Kulturen: 16 Wochen Wartefrist.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- Phytotoxschäden bei empfindlichen Arten oder Sorten möglich; vor allgemeiner Anwendung Versuchspritzung durchführen.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
- Für Blattnutzung (Verzehr der Blätter).
- Der Anwender ist über die Gefahr von vorübergehenden Kulturschäden zu informieren.
- Splitbehandlung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin (max. 3 l/ha je Split, angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
- Bewilligt nur für die Bulbenanzucht. Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden.
- Splitbehandlungen möglich. Splitbehandlung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
- Für Wurzelnutzung (Verzehr der Wurzeln).
- Niedrige Aufwandmenge nur in Tankmischung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin.
- Behandlung von im Herbst gesäten Kulturen.
- Nur bei Speise- und Futterkartoffeln, nicht bei Früh- und Saatkartoffeln anwenden.
- Die Sortenempfindlichkeit des Mischungspartners ist zu beachten.
- In Tankmischung mit 0.5 kg/ha Metribuzin (70% WG) oder 0.5 l/ha Metribuzin (600 SC).
Gefahrenkennzeichnungen:
Es gilt die Einstufung und Kennzeichnung der ausländischen Originaletikette..
Zusätzliche Schweizerische Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.