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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Beluga
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 07.07.2026)
| Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Insektizid
|
Omya Specialty Materials (Schweiz) AG
|
W-7656 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Spinosad
|
0.4 %
|
GR Granulat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| F |
Freiland: Mais Freiland: Speise- und Futterkartoffeln |
Teilwirkung: Drahtwürmer |
Aufwandmenge:
12
kg/ha Anwendung: 1 pro Kultur und Jahr. Beim Säen oder beim Auspflanzen. |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
Auflagen und Bemerkungen:
- SPe 5: Zum Schutz von wildlebenden Säugern und Vögeln muss das Pflanzenschutzmittel vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das Pflanzenschutzmittel auch am Ende der Pflanz- bzw. Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet wird.
- Nur zur Befallsminderung bei schwachem und mittlerem Befall
- Kein manuelles Ausbringen des Granulats.
- SPe 6: Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss verschüttetes Pflanzenschutzmittel beseitigt werden.
- Furchenbehandlung.
- Befüllen der Maschinen: Schutzanzug tragen. Ausbringen: Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
| Kurzkennzeichnung | GHS09 |
| Symbol |
|
| Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.