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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Verben
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 15.04.2026)
| Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Fungizid
|
Stähler Suisse SA
|
W-7646-2 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Prothioconazole
Wirkstoff: Proquinazid Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: 2-Ethylhexyl (S)-2-hydroxypropionate Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Decanamide, N, N- dimethyl |
18.9 %
200 g/l 4.73 % 50 g/l |
EC Emulsionskonzentrat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| F |
Freiland: Gerste |
Echter Mehltau des Getreides
Netzfleckenkrankheit der Gerste Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit Sprenkelnekrosen (PLS+RCC) Zwergrost der Gerste |
Aufwandmenge:
1
l/ha Anwendung: 1 pro Kultur und Jahr. BBCH 31 - 51 |
1, 2, 3, 4 |
| F |
Freiland: Roggen |
Braunrost
Echter Mehltau des Getreides Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit |
Aufwandmenge:
1
l/ha Anwendung: 1 pro Kultur und Jahr. BBCH 31 - 61 |
1, 2, 3, 4 |
| F |
Freiland: Triticale Freiland: Weizen |
Braunrost
DTR-Blattfleckenkrankheit Echter Mehltau des Getreides Gelbrost Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum) |
Aufwandmenge:
1
l/ha Anwendung: 1 pro Kultur und Jahr. BBCH 31 - 61 |
1, 2, 3, 4 |
| F |
Freiland: Triticale Freiland: Weizen |
Halmbruchkrankheit des Getreides
|
Aufwandmenge:
1
l/ha Anwendung: BBCH 30 - 32 1 pro Kultur und Jahr. |
1, 2, 3, 4 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H319 Verursacht schwere Augenreizung.
- H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen [Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht].
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
| Kurzkennzeichnung | GHS09 | GHS07 | GHS08 |
| Symbol |
|
|
|
| Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend | Vorsicht gefährlich | Gesundheitsschädigend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.