Handelsbezeichnung: Shalimar

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 15.04.2026)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Sharda Swiss Sàrl
W-7639
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Prothioconazole
Wirkstoff: Tebuconazole
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: N,N-dimethyldecanamide
12.52 % 125 g/l
12.52 % 125 g/l

EC Emulsionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Gerste
Echter Mehltau des Getreides
Netzfleckenkrankheit der Gerste
Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit
Sprenkelnekrosen (PLS+RCC)
Zwergrost der Gerste
Aufwandmenge: 1 l/ha
Anwendung: BBCH 31 - 51 1 pro Kultur.
1, 2, 3, 4, 5, 6
F Raps
Sclerotinia-Fäule
Aufwandmenge: 1 l/ha
Anwendung: BBCH 61 - 65 1 pro Kultur.
1, 2, 3, 4, 5, 6
F Raps
Wurzelhals- und Stengelfäule
Aufwandmenge: 1 l/ha
Anwendung: Herbst oder Frühjahr. Stadium 20-27 oder 30-31 (BBCH). 1 pro Kultur.
1, 2, 3, 4, 5, 6
F Triticale
Braunrost
Echter Mehltau des Getreides
Gelbrost
Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit
Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum)
Aufwandmenge: 1 l/ha
Anwendung: BBCH 31 - 61 1 pro Kultur.
1, 2, 3, 4, 5, 6
F Weizen
Ährenfusariosen
Aufwandmenge: 1 l/ha
Anwendung: BBCH 55 - 69 1 pro Kultur.
1, 2, 3, 4, 5, 6
F Weizen
Braunrost
DTR-Blattfleckenkrankheit
Echter Mehltau des Getreides
Gelbrost
Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum)
Septoria-Spelzenbräune (S. nodorum)
Aufwandmenge: 1 l/ha
Anwendung: BBCH 31 - 61 1 pro Kultur.
1, 2, 3, 4, 5, 6
F Winterroggen
Braunrost
Echter Mehltau des Getreides
Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit
Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum)
Aufwandmenge: 1 l/ha
Anwendung: BBCH 31 - 61 1 pro Kultur.
1, 2, 3, 4, 5, 6


Auflagen und Bemerkungen:
  1. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 1 Behandlung pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 3 (DeMethylation Inhibitors, DMI = Sterolsynthesehemmer, SSH).
  2. Keine Anwendung, wenn ungeschützte Personen der Drift ausgesetzt sein könnten.
  3. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  4. Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  5. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
  6. Information, damit Dritte die Parzelle nicht betreten.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H315 Verursacht Hautreizungen.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H335 Kann die Atemwege reizen.
  • H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Achtung

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS09 GHS07 GHS08
Symbol Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend Kurzkennzeichnung - Vorsicht gefährlich Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädigend
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend Vorsicht gefährlich Gesundheitsschädigend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.