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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: CeraSulfur
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 07.05.2026)
| Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Fungizid
Akarizid |
Andermatt Biocontrol Suisse AG
|
W-7634 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Schwefel
|
50.29 %
700 g/l |
SC Suspensionskonzentrat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| Z |
Gewächshaus: Rosen |
Echter Mehltau der Rosen
|
Konzentration:
0.06
% Anwendung: Min. Intervall zwischen Anwendungen (in Tagen): 7. 6 pro Kultur. BBCH 10 - 69 |
1, 2, 3, 4, 5 |
| B |
Freiland: Schwarzer Holunder |
Gallmilben
|
Konzentration:
0.4
% Wartefrist: 7 Tage Anwendung: 2 pro Parzelle und Jahr. Min. Intervall zwischen Anwendungen (in Tagen): 7. Beim Austrieb. |
3, 6, 7, 8 |
| G |
Gewächshaus: Andenbeere Gewächshaus: Aubergine Gewächshaus: Paprika Gewächshaus: Pepino Gewächshaus: Tomaten |
Teilwirkung: Rostmilben |
Konzentration:
0.2
-
0.5
% Wartefrist: 3 Tage Anwendung: 4 pro Kultur. Min. Intervall zwischen Anwendungen (in Tagen): 7. |
1, 3, 5, 9 |
| G |
Gewächshaus: Aubergine Gewächshaus: Paprika Gewächshaus: Tomaten |
Echter Mehltau der Solanaceae
|
Konzentration:
0.1
-
0.6
% Wartefrist: 3 Tage Anwendung: Min. Intervall zwischen Anwendungen (in Tagen): 7. 6 pro Kultur. |
1, 3, 5, 9 |
| G |
Kürbisgewächse (Cucurbitaceae) |
Echter Mehltau der Kürbisgewächse
|
Konzentration:
0.1
-
0.6
% Aufwandmenge: 1 - 6 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendung: 6 pro Kultur. Min. Intervall zwischen Anwendungen (in Tagen): 7. |
1, 3, 4, 7 |
| W |
Reben |
Echter Mehltau der Rebe
|
Konzentration:
0.1
-
0.4
% Aufwandmenge: 1.6 - 6.4 l/ha Wartefrist: 21 Tage Anwendung: 8 pro Parzelle und Jahr. Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. Min. Intervall zwischen Anwendungen (in Tagen): 7. |
3, 7, 9, 10 |
| F |
Weizen |
Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum)
|
Aufwandmenge:
6
l/ha Wartefrist: 35 Tage Anwendung: 1 pro Kultur. BBCH 37 - 61 |
4, 7 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Bei Anwendung im Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
- Spritzflecken sind möglich, speziell bei mehrfacher Anwendung über einen kürzeren Zeitraum.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Flüssigkeitsdichter Schutzanzug (Typ 3) + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Zweite Behandlung; bei stärkerem Befall.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
| Kurzkennzeichnung | GHS07 |
| Symbol |
|
| Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.