Handelsbezeichnung: CeraSulfur

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 07.05.2026)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Akarizid
Andermatt Biocontrol Suisse AG
W-7634
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Schwefel
50.29 % 700 g/l
SC Suspensionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
Z Gewächshaus: Rosen
Echter Mehltau der Rosen
Konzentration: 0.06 %
Anwendung: Min. Intervall zwischen Anwendungen (in Tagen): 7. 6 pro Kultur. BBCH 10 - 69
1, 2, 3, 4, 5
B Freiland: Schwarzer Holunder
Gallmilben
Konzentration: 0.4 %
Wartefrist: 7 Tage
Anwendung: 2 pro Parzelle und Jahr. Min. Intervall zwischen Anwendungen (in Tagen): 7. Beim Austrieb.
3, 6, 7, 8
G Gewächshaus: Andenbeere
Gewächshaus: Aubergine
Gewächshaus: Paprika
Gewächshaus: Pepino
Gewächshaus: Tomaten
Teilwirkung:
Rostmilben
Konzentration: 0.2 - 0.5 %
Wartefrist: 3 Tage
Anwendung: 4 pro Kultur. Min. Intervall zwischen Anwendungen (in Tagen): 7.
1, 3, 5, 9
G Gewächshaus: Aubergine
Gewächshaus: Paprika
Gewächshaus: Tomaten
Echter Mehltau der Solanaceae
Konzentration: 0.1 - 0.6 %
Wartefrist: 3 Tage
Anwendung: Min. Intervall zwischen Anwendungen (in Tagen): 7. 6 pro Kultur.
1, 3, 5, 9
G Kürbisgewächse (Cucurbitaceae)
Echter Mehltau der Kürbisgewächse
Konzentration: 0.1 - 0.6 %
Aufwandmenge: 1 - 6 l/ha
Wartefrist: 3 Tage
Anwendung: 6 pro Kultur. Min. Intervall zwischen Anwendungen (in Tagen): 7.
1, 3, 4, 7
W Reben
Echter Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.1 - 0.4 %
Aufwandmenge: 1.6 - 6.4 l/ha
Wartefrist: 21 Tage
Anwendung: 8 pro Parzelle und Jahr. Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August. Min. Intervall zwischen Anwendungen (in Tagen): 7.
3, 7, 9, 10
F Weizen
Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum)
Aufwandmenge: 6 l/ha
Wartefrist: 35 Tage
Anwendung: 1 pro Kultur. BBCH 37 - 61
4, 7


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Bei Anwendung im Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
  2. Spritzflecken sind möglich, speziell bei mehrfacher Anwendung über einen kürzeren Zeitraum.
  3. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
  4. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  5. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Flüssigkeitsdichter Schutzanzug (Typ 3) + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  6. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  7. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  8. Zweite Behandlung; bei stärkerem Befall.
  9. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  10. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Achtung

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS07
Symbol Kurzkennzeichnung - Vorsicht gefährlich
Gefahrenbezeichnung Vorsicht gefährlich


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.