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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Biox-M
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 17.12.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Phytoregulator
|
Andermatt Biocontrol Suisse AG
|
W-7621 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Grüne-Minze-Öl
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: L-Carvon |
100 %
[enthält mindestens 55% L-Carvon] |
KN Kaltvernebelungsmittel |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
L |
Erntegut |
Keimhemmung
|
Aufwandmenge: 1
- 2
ml/Tonne/Tag Wartefrist: 10 Tage |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Knollen dürfen nicht zu feucht sein.
- Bewilligt nur für die Behandlung folgender Erntegüter: Kartoffeln.
- Befüllen des Nebelgeräts: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2P2) tragen.
- Während der Behandlungszeit sicherstellen, dass niemand den Raum ohne vorgeschriebene Schutzausrüstung betritt.
- Verdunstungsgerät vor Entnahme von Lagergut ausschalten und Raum gründlich lüften.
- Betreten der behandelten Räume während Einwirkzeit: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2P2) tragen.
- Während der Behandlung des Ernteguts im Lager sind alle Türen und Lüftungsöffnungen dicht geschlossen zu halten. Es darf ausschließlich eine interne Belüftung (Luftzirkulation) zur Verteilung des Pflanzenschutzmittels im geschlossenen Lager erfolgen. Eine externe Belüftung des Lagers darf frühestens nach Ablauf eines Zeitraumes von 24 Stunden nach erfolgter Behandlung erfolgen.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS07 | GHS08 | GHS09 |
Symbol |
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Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich | Gesundheitsschädigend | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.