Handelsbezeichnung: Cupro-Folpet Ultra SC

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 05.10.2024)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Stähler Suisse SA
W-7613
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Folpet
Wirkstoff: Kupfer (als Oxychlorid)
Wirkstoff: Cymoxanil
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: 2,2',2''-(hexahydro-1,3,5-triazine-1,3,5-triyl)triethanol / 1,3,5-tris(2-hydroxyethyl)hexahydro-1,3,5-triazine
21 % 280 g/l
11 % 147 g/l
[als 19.2 % Kupferoxychlorid (247g/l)]
2.5 % 33.3 g/l

SC Suspensionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
W Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Teilwirkung:
Graufäule (Botrytis cinerea)
Nebenwirkung:
Rotbrenner
Konzentration: 0.3 %
Aufwandmenge: 4.8 l/ha
Anwendung: Nach der Blüte, bis spätestens Mitte August.
1, 2, 3, 4, 5, 6
G Tomaten
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit
Kraut- und Fruchtfäule
Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine
Konzentration: 0.2 - 0.3 %
Wartefrist: 3 Tage
5, 6, 7, 8, 9


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Auch für die Luftapplikation.
  2. Maximal 6 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr; innert 5 aufeinanderfolgender Jahre maximal 20 kg Kupfer-Metall je Hektar (Kupferbilanzierung).
  3. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
  4. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift und einer allfälligen Abschwemmung ist eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einzuhalten.
  5. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  6. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  7. Höchstens 4 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.
  8. Spe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung muss eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m eingehalten werden. Bei Anwendung im Gewächshaus gelten diese Abstandsauflagen nicht.
  9. Nach Abschluss der Behandlungszeit: Gewächshaus vor dem Wiederbetreten gründlich lüften.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Achtung

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS07 GHS08 GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Vorsicht gefährlich Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädigend Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Vorsicht gefährlich Gesundheitsschädigend Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.