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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Balaya
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.02.2026)
| Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Fungizid
|
BASF Schweiz AG
|
W-7591 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Pyraclostrobin
Wirkstoff: Mefentrifluconazol Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Decanamide, N, N- dimethyl Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: 2-Ethylhexyl-S-Lactat |
9.78 %
100 g/l 9.78 % 100 g/l |
EC Emulsionskonzentrat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| F |
Gerste |
Netzfleckenkrankheit der Gerste
Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit Sprenkelnekrosen (PLS+RCC) |
Aufwandmenge:
1.5
l/ha Wartefrist: 35 Tage Anwendung: 1 pro Kultur. Stadium 31-51 (BBCH). |
1, 2, 3, 4, 5 |
| F |
Roggen |
Braunrost
Rhynchosporium-Blattfleckenkrankheit |
Aufwandmenge:
1.5
l/ha Wartefrist: 35 Tage Anwendung: 1 pro Kultur. Stadium 37-61 (BBCH). |
1, 2, 3, 4, 5 |
| F |
Triticale |
Braunrost
Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum) |
Aufwandmenge:
1.5
l/ha Wartefrist: 35 Tage Anwendung: 1 pro Kultur. Stadium 37-61 (BBCH). |
1, 2, 3, 4, 5 |
| F |
Weizen |
Braunrost
Septoria-Blattdürre (S. tritici oder S. nodorum) |
Aufwandmenge:
1.5
l/ha Wartefrist: 35 Tage Anwendung: Stadium 37-61 (BBCH). 1 pro Kultur. |
1, 2, 3, 4, 5 |
| F |
Weizen |
Gelbrost
|
Aufwandmenge:
1.5
l/ha Wartefrist: 35 Tage Anwendung: 1 pro Kultur. Stadium 31-61 (BBCH). |
1, 2, 3, 4, 5 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen.
- Intervall: 14 Tage; falls 1. Behandlung nach BBCH 49, mind. 21 Tage.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- H315 Verursacht Hautreizungen.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
- H335 Kann die Atemwege reizen.
- H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
| Kurzkennzeichnung | GHS09 | GHS07 | GHS05 |
| Symbol |
|
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| Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend | Vorsicht gefährlich | Ätzend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.