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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Pokerpak
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 05.10.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Lebende Organismen (Insekten)
|
AGROLINE Bioprotect
|
W-7468 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Aphidius colemani
Wirkstoff: Aphidius ervi Wirkstoff: Aphidoletes aphidimyza Wirkstoff: Aphelinus abdominalis |
50 %
20 % 20 % 10 % |
XP Puppen |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
B |
Gewächshaus: Erdbeere |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge: 0.3
- 0.5
Organismen/m² Anwendung: Vorbeugend. |
1, 2 |
B |
Gewächshaus: Erdbeere |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge: 3
- 5
Organismen/m² Anwendung: Bei Befallsbeginn. |
1, 2 |
G |
Gewächshaus: Gemüsebau allg. |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge: 3
- 5
Organismen/m² Anwendung: Bei Befallsbeginn. |
1, 2 |
G |
Gewächshaus: Gemüsebau allg. |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge: 0.3
- 0.5
Organismen/m² Anwendung: Vorbeugend. |
1, 2 |
Z |
Gewächshaus: Zierpflanzen allg. |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge: 0.3
- 0.5
Organismen/m² Anwendung: Vorbeugend. |
1, 2 |
Z |
Gewächshaus: Zierpflanzen allg. |
Blattläuse (Röhrenläuse)
|
Aufwandmenge: 3
- 5
Organismen/m² Anwendung: Bei Befallsbeginn. |
1, 2 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Vor und während der Freilassungen ist eine sorgfältige Befallsüberwachung dringend zu empfehlen. Auch der Nützlingsbestand sollte regelmässig kontrolliert werden. Vor der Freilassung darf während einer angemessenen Frist kein nützlingsgefährdendes Produkt eingesetzt werden.
- Die Wirkungseffizienz der Nützlinge kann je nach Pflanzenart stark schwanken.
Gefahrenkennzeichnungen:
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.