Handelsbezeichnung: Amaline Flow

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 17.12.2024)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Stähler Suisse SA
W-7464
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Kupfer (als Tribasisches Kupfersulfat)
Wirkstoff: Zoxamid
19.2 % 267 g/l
[als 34.9%Tribasisches Kupfersulfat (484 g/L)]
2.89 % 40 g/l
SC Suspensionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
W Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.175 %
Aufwandmenge: 2.8 l/ha
Anwendung: Nach der Blüte, bis spätestens Mitte August.
1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11
W Reben
Falscher Mehltau der Rebe
Konzentration: 0.175 %
Aufwandmenge: 2.8 l/ha
Anwendung: Luftapplikation. Nach der Blüte, bis spätestens Mitte August.
1, 2, 3, 5, 6, 7, 9, 10


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Maximal 6 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr; innert 5 aufeinanderfolgender Jahre maximal 20 kg Kupfer-Metall je Hektar (Kupferbilanzierung).
  2. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  3. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
  4. Luftapplikation.
  5. SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Pflanzenschutzmittel, welches Zoxamid enthält, nicht mehr als drei Mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
  6. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
  7. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
  8. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 60 m zu Oberflächengewässern einhalten.
  9. Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  10. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  11. Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 30 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH208 Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Achtung

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS07 GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Vorsicht gefährlich Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Vorsicht gefährlich Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.