Handelsbezeichnung: Capito Cupro L

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.04.2024)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Bakterizid
Fungizid
Stähler Suisse SA
W-7444-1
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Kupfer (als Oxychlorid)
35 %
WP Wasserdispergierbares Pulver
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
G Aubergine
Tomaten
Alternaria-Dürrfleckenkrankheit
Kraut- und Fruchtfäule
Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine
Teilwirkung:
Bakterielle Fleckenkrankheit
Bakterielle Tomatenwelke
Konzentration: 0.7 %
Aufwandmenge: 0.7 g/m²
Wartefrist: 3 Tage
1
G Karotten
Alternaria-Möhrenschwärze
Konzentration: 0.7 %
Aufwandmenge: 0.7 g/m²
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 2
G Knollensellerie
Stangensellerie
Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries
Konzentration: 0.7 %
Aufwandmenge: 0.7 g/m²
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 2
G Rande
Cercospora- und Ramularia-Blattfleckenkrankheiten
Konzentration: 0.7 %
Aufwandmenge: 0.7 g/m²
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 2
G Schwarzwurzel
Weisser Rost der Schwarzwurzel
Konzentration: 0.7 %
Aufwandmenge: 0.7 g/m²
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 2
Z Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst)
Blumenkulturen und Grünpflanzen
Rosen
Blattfleckenpilze
Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen
Konzentration: 0.7 %
Aufwandmenge: 0.7 g/m²
1, 2


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Höchstens 0.4 g Kupfer-Metall je m² und Jahr.
  2. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: mindestens langärmliges Hemd + lange Hose + festes Schuhwerk tragen.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Bewilligt für die nichtberufliche Verwendung.
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Achtung

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.