Handelsbezeichnung: Simplex

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2025)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
Omya (Schweiz) AG
W-7433-1
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Fluroxypyr
Wirkstoff: Aminopyralid
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Solvent Naphtha
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: dodecanol, ethoxylated, monoether with sulfuric acid, ammonium salt
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: 2-methylpentane-2,4-diol
9.82 % 100 g/l
[als Fluroxypyr-meptyl (145 g/L, 14.2%)]
2.97 % 30.2 g/l



ME Mikroemulsion
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
N Auf und an National- und Kantonsstrassen (gem. ChemRRV)
Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV)
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
Brombeersträucher
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.)
Japanischer Knöterich
Mehrjährige Disteln
Konzentration: 1 %
1, 2, 3, 4
N Auf und an National- und Kantonsstrassen (gem. ChemRRV)
Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV)
Grosse Brennnessel
Stumpfblättriger Ampfer (Blacken)
Konzentration: 0.5 %
1, 2, 3, 4
Ö Grünfläche
Brombeersträucher
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.)
Mehrjährige Disteln
Konzentration: 1 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 3, 4, 5, 6
Ö Grünfläche
Japanischer Knöterich
Konzentration: 1 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 3, 5, 6, 7
Ö Grünfläche
Rumex-Arten
Konzentration: 0.5 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 3, 4, 5, 6
Ö Offene Ackerfläche
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.)
Mehrjährige Disteln
Konzentration: 1 %
1, 3, 4, 5
Ö Offene Ackerfläche
Japanischer Knöterich
Konzentration: 1 %
1, 3, 5, 7
Ö Offene Ackerfläche
Rumex-Arten
Konzentration: 0.5 %
1, 3, 4, 5
F Wiesen und Weiden
Brombeersträucher
Giftige Kreuzkräuter (Senecio spp.)
Japanischer Knöterich
Mehrjährige Disteln
Konzentration: 1 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 3, 4, 6, 8
F Wiesen und Weiden
Grosse Brennnessel
Rumex-Arten
Konzentration: 0.5 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 3, 4, 6, 8
F Wiesen und Weiden
Rumex-Arten
Konzentration: 2.5 %
Wartefrist: 3 Woche(n)
1, 3, 4, 6, 9


Auflagen und Bemerkungen:
  1. SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser dieses Pflanzenschutzmittel oder andere Aminopyralid-haltige Pflanzenschutzmittel nicht mehr als 1 mal alle 2 Jahre auf derselben Parzelle anwenden.
  2. Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen.
  3. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabinen) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  4. Behandlung nur im Frühjahr oder Sommer bis Ende August.
  5. Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).
  6. Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung.
  7. Behandlung im Sommer nach einem ersten Schnitt auf Wiederaufwuchs (ca. 1 m hoch) vorzugsweise mit Handspritze.
  8. Einzelpflanzenbehandlung.
  9. Einzelpflanzenbehandlung mit Handspritzgeräten


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH208 Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
  • H315 Verursacht Hautreizungen.
  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
  • H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS09 GHS07 GHS05 GHS08
Symbol Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend Kurzkennzeichnung - Vorsicht gefährlich Kurzkennzeichnung - Ätzend Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädigend
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend Vorsicht gefährlich Ätzend Gesundheitsschädigend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.