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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Papyrus
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 13.11.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Fungizid
|
Leu + Gygax AG
|
W-7406-2 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Pyrimethanil
|
36.9 %
400 g/l |
SC Suspensionskonzentrat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
B |
Brombeere |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration: 0.25
% Aufwandmenge: 2.5 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
1, 2, 3, 4 |
B |
Erdbeere |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration: 0.25
% Aufwandmenge: 2.5 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
5, 6, 7 |
B |
Himbeere |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration: 0.25
% Aufwandmenge: 2.5 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) |
1, 2, 4, 8 |
O |
Kernobst |
Blüten- und Zweigdürre
Kelchfäule (Botrytis cinerea) Schorf des Kernobstes |
Konzentration: 0.075
% Aufwandmenge: 1.2 l/ha Anwendung: Vom Austrieb bis zum Abblühen. |
2, 9, 10, 11, 12, 13 |
O |
Kernobst |
Schorf des Kernobstes
|
Konzentration: 0.05
% Aufwandmenge: 0.8 l/ha Anwendung: Vom Austrieb bis zum Abblühen. |
2, 9, 10, 11, 12, 13 |
W |
Reben |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration: 0.2
% Aufwandmenge: 2.4 l/ha |
1, 2, 4, 14, 15, 16 |
G |
Gewächshaus: Aubergine Gewächshaus: Gemüsepaprika Gewächshaus: Tomaten |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule |
Konzentration: 0.125
% Wartefrist: 3 Tage |
7, 17, 18 |
G |
Bohnen |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule |
Konzentration: 0.2
% Aufwandmenge: 2 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: Blühbeginn und Vollblüte. |
7, 19 |
G |
Gewächshaus: Gurken |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule |
Konzentration: 0.125
% Aufwandmenge: 1.25 l/ha Wartefrist: 3 Tage |
7, 17, 18 |
G |
Knoblauch Schalotten Zwiebeln |
Botrytis spp.
|
Aufwandmenge: 2
l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) |
7, 17 |
G |
Salate (Asteraceae) |
Graufäule (Botrytis cinerea)
Sclerotinia-Fäule |
Aufwandmenge: 2
l/ha |
7, 17, 20 |
Z |
Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration: 0.125
% |
1, 4, 21, 22 |
Z |
Blumenkulturen und Grünpflanzen Rosen |
Graufäule (Botrytis cinerea)
|
Konzentration: 0.125
% |
2, 4, 5 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium "Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte", 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
- Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium "Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen" sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe der Anilinopyrimidine (FRAC D1).
- Nur in Tankmischung mit Captan 80 % (0.1 %, 1.6 kg/ha) oder Dithianon 70 % (0.03 %, 480 g/ha).
- Letzte Behandlung bei Beginn des Farbumschlags, jedoch spätestens Mitte August.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Behandlung der Traubenzone sowie eine Referenzbrühmenge von 1200 l/ha (Berechnungsgrundlage).
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
- Zur Anzucht von Jungpflanzen und Setzlingen, letzte Anwendung spätestens 14 Tage nach der Pflanzung an den definitiven Standort.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH208 Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS09 |
Symbol | |
Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.