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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Fazor
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.09.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Phytoregulator
|
UPL Switzerland AG
|
W-7405 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Maleinsäurehydrazid
|
60 %
[entspricht 80.4% des Maleinsäurehydrazid-kaliumsalzes] |
SG Wasserlösliches Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
G |
Freiland: Gemüsezwiebel Freiland: Knoblauch Freiland: Schalotten Freiland: Speisezwiebel |
Keimhemmung
|
Aufwandmenge: 3.5
- 4
kg/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: Spätestens 2 Wochen vor dem Roden der Zwiebeln. Ab Beginn des Knickens der Schlotten (10% der Pflanzen geknickt) bis spätestens 30% der Pflanzen geknickt sind. |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
F |
Kartoffeln |
Keimhemmung
|
Aufwandmenge: 5
kg/ha Anwendung: Späteste Anwendung: 21 Tage vor der Ernte. |
1, 2, 6, 7, 8 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Nicht bei Temperaturen über 25°C anwenden.
- Keine Niederschläge während mindestens 24 Stunden nach der Behandlung.
- Veränderungen des Geschmacks von behandelten Zwiebeln sind nicht auszuschliessen.
- Keine Anwendung in der Produktion von Steckzwiebeln.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Knollengrösse: mindestens 25 mm.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS09 |
Symbol | |
Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.