Handelsbezeichnung: Fazor

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.04.2024)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Phytoregulator
UPL Switzerland AG
W-7405
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Maleinsäurehydrazid
60 % [entspricht 80.4% des Maleinsäurehydrazid-kaliumsalzes]
SG Wasserlösliches Granulat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
G Freiland: Gemüsezwiebel
Freiland: Knoblauch
Freiland: Schalotten
Freiland: Speisezwiebel
Keimhemmung
Aufwandmenge: 3.5 - 4 kg/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)
Anwendung: Spätestens 2 Wochen vor dem Roden der Zwiebeln. Ab Beginn des Knickens der Schlotten (10% der Pflanzen geknickt) bis spätestens 30% der Pflanzen geknickt sind.
1, 2, 3, 4, 5, 6
F Kartoffeln
Keimhemmung
Aufwandmenge: 5 kg/ha
Anwendung: Späteste Anwendung: 21 Tage vor der Ernte.
1, 2, 6, 7, 8


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Nicht bei Temperaturen über 25°C anwenden.
  2. Keine Niederschläge während mindestens 24 Stunden nach der Behandlung.
  3. Veränderungen des Geschmacks von behandelten Zwiebeln sind nicht auszuschliessen.
  4. Keine Anwendung in der Produktion von Steckzwiebeln.
  5. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
  6. Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  7. Knollengrösse: mindestens 25 mm.
  8. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.