Handelsbezeichnung: Syllit

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.02.2026)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
UPL Switzerland AG
W-7402
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Dodine
39.41 % 400 g/l
SC Suspensionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
O Apfel
Birne / Nashi
Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.12 %
Aufwandmenge: 1.92 l/ha
Wartefrist: 60 Tage
1, 2, 3, 4, 5, 6


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Bei durchgehender Spritzfolge kann der Wirkstoff Dodine bei anfälligen Sorten vermehrt Fruchthautberostungen verursachen. Dodine darf während der berostungskritischen Zeit (Blütebeginn bis Junifall) nicht eingesetzt werden.
  2. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
  3. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
  4. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  5. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
  6. Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H315 Verursacht Hautreizungen.
  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS09 GHS05
Symbol Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend Kurzkennzeichnung - Ätzend
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend Ätzend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.