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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Debut DuoActive
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 17.12.2024)
Bewilligung beendet: Ausverkaufsfrist: 01.10.2024, Aufbrauchsfrist: 01.04.2025
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
FMC International Switzerland Sàrl
|
W-7383 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Lenacil
Wirkstoff: Triflusulfuron-methyl |
71.4 %
7.1 % |
WG Wasserdispergierbares Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F |
Futter- und Zuckerrüben |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
|
Aufwandmenge: 630
g/ha Anwendung: Nachauflauf. |
1, 2, 3, 4, 5, 6 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Sandige und humusarme Böden dürfen nicht behandelt werden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Maximal 3 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 7-14 Tagen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
- Splitbehandlungen möglich. Splitbehandlung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
- SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS08 | GHS09 |
Symbol | ||
Gefahrenbezeichnung | Gesundheitsschädigend | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.