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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung:Dormir
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand:16.12.2022)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Regulator für die Pflanzenentwicklung
|
Dormfresh Limited, Perth (UK)
|
W-7377 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff: 1,4-Dimethylnaphthalin
|
98 %994 g/l |
HNHeissvernebelungsmittel |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
L | Erntegut |
Keimhemmung |
Aufwandmenge:10 -20ml/Tonne Kartoffeln Wartefrist:30Tage |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Nur trockene und gesunde Knollen behandeln.
- Nur in Räumen anwenden, die ausschliesslich der Speise- und Futterkartoffel-Lagerung dienen.
- Während der Behandlungszeit sicherstellen, dass niemand den Raum betritt.
- Betreten der behandelten Räume während Einwirkzeit: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Kopfbedeckung + Atemschutzmaske (A2P3) tragen.
- Der Lagerraum muss nach der Anwendung während 24-48 Stunden verschlossen bleiben.
- Die Wirkung ist sortenabhängig und wird von der Lagertemperatur beeinflusst.
- Befüllen des Nebelgeräts: Schutzbrille oder Visier tragen.
- Nach Abschluss der Behandlungszeit und mindestens 24 Stunden Wartezeit: Raum vor dem Wiederbetreten mindestens 30 Minuten gründlich lüften.
- Die Vernebelungseinrichtung für das Begasungsmittel darf nur ausserhalb des zu behandelnden Lagerraumes eingesetzt werden. Der entstehende Nebel muss dabei von aussen in den Lagerraum eingeleitet werden und es darf kein Gas aus den Lagerräumen austreten.
- Bewilligt nur für die Behandlung folgender Erntegüter: Speise- und Futterkartoffeln (nicht für Saatkartoffeln verwenden).
- Maximal 6 Behandlungen; wiederholte Anwendungen im Intervall von 1 Monat.
- Die Heissvernebelung des Mittels darf nur mit Vernebelungsgeräten erfolgen, die gemäss der Gebrauchsanweisung der Bewilligungsinhaberin geeignet sind. Verbrennungsmotorgetriebene Geräte sind nicht zulässig.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H304Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
- H319Verursacht schwere Augenreizung.
- H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS07 | GHS08 | GHS09 |
Symbol |
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Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich | Gesundheitsschädigend | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.