Handelsbezeichnung: Dormir

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 02.09.2026)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Phytoregulator
Dormfresh Limited, Perth (UK)
W-7377
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: 1,4-Dimethylnaphthalin
98 % 994 g/l
HN Heissvernebelungsmittel
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
L Erntegut
Keimhemmung
Aufwandmenge: 10 - 20 ml/Tonne Kartoffeln
Wartefrist: 30 Tage
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Nach Abschluss der Behandlungszeit und mindestens 24 Stunden Wartezeit: Raum vor dem Wiederbetreten mindestens 30 Minuten gründlich lüften.
  2. Bewilligt nur für die Behandlung folgender Erntegüter: Speise- und Futterkartoffeln (nicht für Saatkartoffeln verwenden).
  3. Nur trockene und gesunde Knollen behandeln.
  4. Der Lagerraum muss nach der Anwendung während 24-48 Stunden verschlossen bleiben.
  5. Falls das Mittel mit einem verbrennungsmotorgetriebenen Heissnebelgerät angewendet wird, dann muss bei einem Aussetzen dieses Geräts der Mittelstrom automatisch unterbrochen werden.
  6. Maximal 6 Behandlungen; wiederholte Anwendungen im Intervall von 1 Monat.
  7. Die Wirkung ist sortenabhängig und wird von der Lagertemperatur beeinflusst.
  8. Betreten der behandelten Räume während Einwirkzeit: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Kopfbedeckung + Atemschutzmaske (A2P3) tragen.
  9. Während der Behandlungszeit sicherstellen, dass niemand den Raum betritt.
  10. Nur in Räumen anwenden, die ausschliesslich der Speise- und Futterkartoffel-Lagerung dienen.
  11. Befüllen des Nebelgeräts: Schutzbrille oder Visier tragen.
  12. Die Vernebelungseinrichtung für das Begasungsmittel darf nur ausserhalb des zu behandelnden Lagerraumes eingesetzt werden. Der entstehende Nebel muss dabei von aussen in den Lagerraum eingeleitet werden und es darf kein Gas aus den Lagerräumen austreten.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS09 GHS07 GHS08
Symbol Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend Kurzkennzeichnung - Vorsicht gefährlich Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädigend
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend Vorsicht gefährlich Gesundheitsschädigend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.