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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Clap Forte
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Sharda Swiss Sàrl
|
W-7327 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Clopyralid
|
72 %
|
SG Wasserlösliches Granulat |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
B |
Erdbeere |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge: 167
g/ha Wartefrist: 28 Tage Anwendung: Im Frühling vor der Blüte oder im Sommer nach der Ernte. |
1, 2, 3 |
G |
Rhabarber |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge: 167
g/ha Anwendung: Nach der Ernte, nach dem Auflaufen der Unkräuter. |
3, 4, 5, 6, 7, 8 |
G |
Zwiebeln |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge: 83
g/ha Wartefrist: 6 Woche(n) Anwendung: Nachauflauf, ab 2-Blatt Stadium der Kultur. |
6, 9, 10 |
F |
Futter- und Zuckerrüben |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge: 167
g/ha Wartefrist: 90 Tage |
3, 4, 11 |
F |
Raps |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge: 167
g/ha Anwendung: Im Frühjahr bis spätestens Knospenstadium (BBCH 50). |
3, 4, 12 |
F |
Wiesen und Weiden |
Mehrjährige Disteln
|
Konzentration: 0.04
% Wartefrist: 3 Woche(n) |
13, 14 |
Z |
Bäume und Sträucher (ausserhalb Forst) |
Mehrjährige Disteln
|
Konzentration: 0.04
% Anwendung: Auf Disteln mit einer Höhe von 10 bis 20 cm. Ab 3. Standjahr. |
14, 15, 16 |
S |
Forstliche Pflanzgärten |
Mehrjährige Disteln
|
Konzentration: 0.04
% Anwendung: Ab 3. Standjahr. Auf Disteln mit einer Höhe von 10 bis 20 cm. |
14, 15, 16 |
N |
Auf und an National- und Kantonsstrassen (gem. ChemRRV) |
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
|
Konzentration: 0.04
% |
17 |
N |
Böschungen und Grünstreifen entlang von Verkehrswegen (gem. ChemRRV) |
Aufrechtes Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
Mehrjährige Disteln |
Konzentration: 0.04
% |
18 |
Ö |
Grünfläche |
Ackerkratzdistel
|
Konzentration: 0.04
% Wartefrist: 3 Woche(n) |
13, 19 |
Ö |
Offene Ackerfläche |
Ackerkratzdistel
|
Konzentration: 0.04
% |
19 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
- Nacherntebehandlung bis spätestens 15. September.
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
- Die Aufwandmenge bezieht sich auf die effektiv zu behandelnde Fläche.
- Das Produkt kann Schäden an der Kultur hervorrufen. Es sind die vom Bewilligungsinhaber festgelegten Vorsorgemassnahmen einzuhalten.
- Die Kultur darf während der Behandlung nicht in Kontakt mit dem Herbizid kommen. Anwendung unter Abschirmung erforderlich.
- Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
- Keine Anwendung im Herbst und im Winter.
- Das Laub behandelter Rüben sowie behandelter Futterrüben darf nicht an Milchkühe verfüttert werden.
- Bei Abschirmung durch die Kultur ist mit einer Wirkungsminderung zu rechnen.
- Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.
- Einzelpflanzenbehandlung.
- Phytotoxschäden bei empfindlichen Arten oder Sorten möglich; vor allgemeiner Anwendung Versuchspritzung durchführen.
- Behandlung mit Spritzschirm.
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen bei National- und Kantonsstrassen.
- Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen.
- Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.