Handelsbezeichnung: Refine Extra SX

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.04.2024)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
FMC International Switzerland Sàrl
W-7303
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Thifensulfuron-methyl
Wirkstoff: Tribenuron-methyl
33.3 %
16.7 %
SG Wasserlösliches Granulat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Gerste
Hafer
Roggen
Triticale
Weizen
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 60 g/ha
Anwendung: Frühjahr, Nachauflauf.
1, 2, 3, 4, 5, 6


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
  2. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  3. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Atemschutzmaske (P3) tragen
  4. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  5. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
  6. Spe1 - Zum Schutz von Grundwasser Thifensulfuron-methyl-haltige Pflanzenschutzmittel nach einer Anwendung in Getreide nur alle 3 Jahre auf derselben Parzelle einsetzen.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH208 Enthält [Name des sensibilisierenden Stoffes]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.


Signalwort:
  • Achtung

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS08 GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädigend Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Gesundheitsschädigend Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.