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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Biplay SX
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.02.2026)
| Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Herbizid
|
Omya (Schweiz) AG
|
W-7289-1 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Tribenuron-methyl
Wirkstoff: Metsulfuron-methyl Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Trinatriumphosphat als Dodecahydrat |
22.22 %
11.11 % |
SG Wasserlösliches Granulat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| F |
Freiland: Emmer Freiland: Hartweizen Freiland: Korn (Dinkel) |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
|
Aufwandmenge:
30
-
45
g/ha Anwendung: Im Frühjahr; Stadium 13-39 (BBCH). |
1, 2, 3, 4, 5 |
| F |
Freiland: Korn (Dinkel) |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
|
Aufwandmenge:
30
-
45
g/ha Anwendung: Im Frühjahr; Stadium 13-39 (BBCH). |
1, 2, 4, 5, 6 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Behandlung von im Frühling oder Herbst gesäten Kulturen.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
- Behandlung von im Herbst gesäten Kulturen.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- H373 Kann die Organe schädigen [alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt] bei längerer oder wiederholter Exposition [Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht].
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
| Kurzkennzeichnung | GHS09 | GHS07 | GHS05 | GHS08 |
| Symbol |
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| Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend | Vorsicht gefährlich | Ätzend | Gesundheitsschädigend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.