Handelsbezeichnung: Biplay SX

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.02.2026)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
Omya (Schweiz) AG
W-7289-1
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Tribenuron-methyl
Wirkstoff: Metsulfuron-methyl
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Trinatriumphosphat als Dodecahydrat
22.22 %
11.11 %

SG Wasserlösliches Granulat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Freiland: Emmer
Freiland: Hartweizen
Freiland: Korn (Dinkel)
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 30 - 45 g/ha
Anwendung: Im Frühjahr; Stadium 13-39 (BBCH).
1, 2, 3, 4, 5
F Freiland: Korn (Dinkel)
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 30 - 45 g/ha
Anwendung: Im Frühjahr; Stadium 13-39 (BBCH).
1, 2, 4, 5, 6


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen.
  2. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  3. Behandlung von im Frühling oder Herbst gesäten Kulturen.
  4. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
  5. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
  6. Behandlung von im Herbst gesäten Kulturen.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H373 Kann die Organe schädigen [alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt] bei längerer oder wiederholter Exposition [Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht].
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS09 GHS07 GHS05 GHS08
Symbol Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend Kurzkennzeichnung - Vorsicht gefährlich Kurzkennzeichnung - Ätzend Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädigend
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend Vorsicht gefährlich Ätzend Gesundheitsschädigend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.