Handelsbezeichnung: Biplay SX

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
FMC International Switzerland Sàrl
W-7289
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Tribenuron
Wirkstoff: Metsulfuron-methyl
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Trinatriumphosphat als Dodecahydrat
21.4 % [als 22.2% Tribenuron-methyl]
11.1 %

SG Wasserlösliches Granulat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Gerste
Hafer
Triticale
Weizen
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 30 - 45 g/ha
Anwendung: Im Frühjahr; Stadium 13-39 (BBCH).
1, 2, 3, 4, 5
F Korn (Dinkel)
Roggen
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 30 - 45 g/ha
Anwendung: Im Frühjahr; Stadium 13-39 (BBCH).
1, 2, 3, 4, 6


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
  2. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen.
  3. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
  4. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  5. Behandlung von im Frühling oder Herbst gesäten Kulturen.
  6. Behandlung von im Herbst gesäten Kulturen.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS05 GHS07 GHS08 GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Ätzend Kurzkennzeichnung - Vorsicht gefährlich Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädigend Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Ätzend Vorsicht gefährlich Gesundheitsschädigend Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.