zur Druckversion
Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Ally SX
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2025)
| Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Herbizid
|
FMC IP Technology Sàrl, Zweigniederlassung Vernier
|
W-7287 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
Metsulfuron-methyl
|
20 %
|
SG Wasserlösliches Granulat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| F |
Freiland: Emmer Freiland: Hartweizen Freiland: Korn (Dinkel) |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
|
Aufwandmenge:
40
g/ha Anwendung: Stadium 13-30 (BBCH). Im Frühjahr. |
1, 3, 5 |
| F |
Freiland: Emmer Freiland: Hartweizen Freiland: Korn (Dinkel) |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
|
Aufwandmenge:
25
g/ha Anwendung: Stadium 13-30 (BBCH). Im Frühjahr. |
2, 4, 5 |
Auflagen und Bemerkungen:
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Behandlung von im Herbst gesäten Kulturen.
- Behandlung von im Frühling gesäten Kulturen.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H319 Verursacht schwere Augenreizung.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
| Kurzkennzeichnung | GHS09 | GHS07 |
| Symbol |
|
|
| Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend | Vorsicht gefährlich |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.