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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Conviso One
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 17.12.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Herbizid
|
Bayer (Schweiz) AG
|
W-7261 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
Foramsulfuron
Wirkstoff: Thiencarbazon Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Docusatnatrium Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Solvent naphtha (petroleum), heavy arom.; Kerosine - unspecified Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Alcohols, C11-14-iso-, C13-rich, ethoxylated (6 EO), methylated |
4.85 %
50 g/l 2.91 % 30 g/l |
OD Öldispersion |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
F |
Futter- und Zuckerrüben |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge: 1
l/ha Anwendung: Nachauflauf, Stadium 10-18 (BBCH). |
1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 |
F |
Futter- und Zuckerrüben |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge: 0.5
- 0.7
l/ha Anwendung: Nachauflauf, Stadien 10-14 und 12-18 (BBCH). |
1, 2, 3, 4, 5, 9, 10 |
F |
Futter- und Zuckerrüben |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) |
Aufwandmenge: 0.5
l/ha Anwendung: Nachauflauf, Stadien 10-14 und 12-18 (BBCH). |
2, 3, 4, 6, 7, 9, 10 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
- Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von mindestens 10 Tagen.
- SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Behandlung nur bei Foramsulfuron und Thiencarbazone resistenten Zucker- und Futterrüben-Sorten.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
- H315 Verursacht Hautreizungen.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
- H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS05 | GHS07 | GHS08 | GHS09 |
Symbol |
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Gefahrenbezeichnung | Ätzend | Vorsicht gefährlich | Gesundheitsschädigend | Gewässergefährdend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.