Handelsbezeichnung: Conviso One

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2025)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
Bayer (Schweiz) AG
W-7261
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Foramsulfuron
Wirkstoff: thiencarbazone-methyl
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Docusatnatrium
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Solvent naphtha (petroleum), heavy arom.; Kerosine - unspecified
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Alcohols, C11-14-iso-, C13-rich, ethoxylated (6 EO), methylated
4.85 % 50 g/l
2.91 % 30 g/l



OD Öldispersion
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Futter- und Zuckerrüben
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 1 l/ha
Anwendung: Nachauflauf, Stadium 10-18 (BBCH).
1, 4, 5, 6, 7, 8, 10
F Futter- und Zuckerrüben
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 0.5 l/ha
Anwendung: Nachauflauf, Stadien 10-14 und 12-18 (BBCH).
1, 2, 3, 5, 6, 7, 10
F Futter- und Zuckerrüben
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 0.5 - 0.7 l/ha
Anwendung: Nachauflauf, Stadien 10-14 und 12-18 (BBCH).
3, 5, 6, 7, 8, 9, 10


Auflagen und Bemerkungen:
  1. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
  2. Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von mindestens 10 Tagen.
  3. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  4. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  5. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  6. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
  7. Behandlung nur bei Foramsulfuron und Thiencarbazone resistenten Zucker- und Futterrüben-Sorten.
  8. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
  9. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
  10. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
  • H315 Verursacht Hautreizungen.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen [Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht].
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS09 GHS07 GHS05 GHS08
Symbol Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend Kurzkennzeichnung - Vorsicht gefährlich Kurzkennzeichnung - Ätzend Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädigend
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend Vorsicht gefährlich Ätzend Gesundheitsschädigend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.