zur Druckversion
Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: RAK 2 New
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.12.2024)
Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
Insektizid (Insektenlockstoff, Pheromon)
|
BASF Schweiz AG
|
W-7246 |
Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
Wirkstoff:
E7Z9-12 Ac
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: 2,6-Di-tert-butyl-p-kresol |
[227 mg / Dispenser] |
VP Verdampfende Wirkstoffe enthaltendes Produkt |
A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
---|---|---|---|---|
W |
Reben |
Bekreuzter Traubenwickler
|
Aufwandmenge: 500
Dispenser/ha Anwendung: Vor Flugbeginn. |
1, 2, 3 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Gute Isolation (mindestens 100 m von unbehandelten Beständen).
- Anlagegrösse nicht unter 1-2 ha.
- Bei der Handhabung und beim Aufhängen der Pheromon-Dispenser sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H315 Verursacht Hautreizungen.
- H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Achtung
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung | GHS07 |
Symbol | |
Gefahrenbezeichnung | Vorsicht gefährlich |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.