Handelsbezeichnung: Difol

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 05.10.2024)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Schneiter Agro AG
W-7237
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Folpet
Wirkstoff: Difenoconazol
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: 1,2-benzisothiazol-3(2H)-one; 1,2-benzisothiazolin-3-one
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Methenamin; Hexamethylenetetramin
32.7 % 400 g/l
0.87 % 10.7 g/l


SC Suspensionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
O Apfel
Birne / Nashi
Schorf des Kernobstes
Konzentration: 0.25 %
Aufwandmenge: 3.5 l/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)
Anwendung: Bis spätestens BBCH 70.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
  2. Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
  3. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  4. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  5. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  6. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
  7. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  8. Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS05 GHS07 GHS08 GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Ätzend Kurzkennzeichnung - Vorsicht gefährlich Kurzkennzeichnung - Gesundheitsschädigend Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Ätzend Vorsicht gefährlich Gesundheitsschädigend Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.