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Auflagen und Bemerkungen:
Gefahrenkennzeichnungen:
Signalwort:
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.
Handelsbezeichnung: Tricera
Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.02.2026)
| Produktkategorie: | Bewilligungsinhaber: | Eidg. Zulassungsnummer: |
|
Herbizid
|
ADAMA Agriculture Swiss AG
|
W-7181 |
| Stoff(e): | Gehalt: | Formulierungscode: |
|
Wirkstoff:
2,4-D-2-Ethylhexyl ester
Wirkstoff: Fluroxypyr-meptyl Wirkstoff: Clopyralid Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Benzenesulfonic acid, 4-c10-14-alkyl derivatives, calcium salts |
51.83 %
565 g/l 9.91 % 108 g/l [entspricht 6.85 % Fluroxypyr (75 g/L)] 2.75 % 30 g/l |
EC Emulsionskonzentrat |
| A | Kultur | Schaderreger/Wirkung | Dosierungshinweise | Auflagen |
|---|---|---|---|---|
| F |
Getreide |
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter) |
Aufwandmenge:
2
l/ha Anwendung: Stadium 20-29, 32-39 (BBCH). |
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 |
Auflagen und Bemerkungen:
- Keine Anwendung, wenn ungeschützte Personen der Drift ausgesetzt sein könnten.
- Anwendung im Frühjahr
- Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
- Bei frühzeitiger Neuansaat müssen die Empfehlungen des Bewilligungsinhabers zu den Folgekulturen beachtet werden.
- Nur an Tagen mit Tagestemperaturen zwischen 10 und 20°C und Nachttemperaturen über 5°C anwenden.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Information, damit Dritte die Parzelle nicht betreten.
- Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
Gefahrenkennzeichnungen:
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
- H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H318 Verursacht schwere Augenschäden.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Signalwort:
- Gefahr
Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
| Kurzkennzeichnung | GHS09 | GHS07 | GHS05 |
| Symbol |
|
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| Gefahrenbezeichnung | Gewässergefährdend | Vorsicht gefährlich | Ätzend |
Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.