Handelsbezeichnung: Tricera

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.02.2026)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Herbizid
ADAMA Agriculture Swiss AG
W-7181
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: 2,4-D-2-Ethylhexyl ester
Wirkstoff: Fluroxypyr-meptyl
Wirkstoff: Clopyralid
Beistoffe, zusätzlich zu deklarieren: Benzenesulfonic acid, 4-c10-14-alkyl derivatives, calcium salts
51.83 % 565 g/l
9.91 % 108 g/l
[entspricht 6.85 % Fluroxypyr (75 g/L)]
2.75 % 30 g/l

EC Emulsionskonzentrat
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
F Getreide
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Mehrjährige Dicotyledonen (Unkräuter)
Aufwandmenge: 2 l/ha
Anwendung: Stadium 20-29, 32-39 (BBCH).
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Keine Anwendung, wenn ungeschützte Personen der Drift ausgesetzt sein könnten.
  2. Anwendung im Frühjahr
  3. Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  4. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
  5. Bei frühzeitiger Neuansaat müssen die Empfehlungen des Bewilligungsinhabers zu den Folgekulturen beachtet werden.
  6. Nur an Tagen mit Tagestemperaturen zwischen 10 und 20°C und Nachttemperaturen über 5°C anwenden.
  7. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  8. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  9. Information, damit Dritte die Parzelle nicht betreten.
  10. Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
  11. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS09 GHS07 GHS05
Symbol Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend Kurzkennzeichnung - Vorsicht gefährlich Kurzkennzeichnung - Ätzend
Gefahrenbezeichnung Gewässergefährdend Vorsicht gefährlich Ätzend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.