Handelsbezeichnung: Solvit

Pflanzenschutzmittelverzeichnis (Stand: 03.04.2024)

Produktkategorie: Bewilligungsinhaber: Eidg. Zulassungsnummer:
Fungizid
Syngenta Agro AG
W-7158
Stoff(e): Gehalt: Formulierungscode:
Wirkstoff: Fenpropidin
Wirkstoff: Penconazole
12.5 % 125 g/l
4.98 % 50 g/l
EW Emulsion, Öl in Wasser
Anwendungen
A Kultur Schaderreger/Wirkung Dosierungshinweise Auflagen
Z Gewächshaus: Gerbera
Echte Mehltaupilze der Zierpflanzen
Konzentration: 0.075 %
Anwendung: April bis September.
1, 2, 3, 4
Z Gewächshaus: Rosen
Echter Mehltau der Rosen
Konzentration: 0.075 %
Anwendung: April bis September.
1, 2, 3, 5


Auflagen und Bemerkungen:
  1. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  2. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  3. SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
  4. SPa1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC G1 oder G2 (Sterolsynthesehemmer, SSH).
  5. SPa1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 6 Anwendungen pro Parzelle und Jahr (2 Applikationsperioden à 3 Behandlungen) mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC G1 oder G2 (Sterolsynthesehemmer, SSH). Es müssen mindestens 2 Monate Abstand zwischen den Applikationsperioden eingehalten werden.


Gefahrenkennzeichnungen:
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • SP 1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
  • SPe 2 Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.


Signalwort:
  • Gefahr

Gefahrensymbole und -bezeichnungen:
Kurzkennzeichnung GHS05 GHS09
Symbol Kurzkennzeichnung - Ätzend Kurzkennzeichnung - Gewässergefährdend
Gefahrenbezeichnung Ätzend Gewässergefährdend


Im Zweifelsfall gelten einzig die Originaldokumente der Zulassung. Die Erwähnung eines Produktes, Wirkstoffes oder einer Firma stellt keine Empfehlung dar und bedeutet nicht, dass sich das Produkt im Verkauf befindet.